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§ 3 der Stiftung zur Förderung der Evangelischen Akademie zu Berlin
Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne der jeweils geltenden Bestimmungen der Abgabenordnung. Die Erträge dürfen nur für die stiftungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Kuratoriumsmitglieder erhalten keine Zuwendungen und Gewinnanteile aus den Mitteln der Stiftung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

