Was sagt uns die Unternehmerdenkschrift der EKD zur Politik in der aktuellen Finanz- und Schuldenkrise?

Zur Unternehmerdenkschrift der EKD

Dr. Michael Hartmann

Was sagt uns die Unternehmerdenkschrift der EKD zur Politik in der aktuellen Finanz- und Schuldenkrise?
 

Die Unternehmerdenkschrift der evangelischen Kirche in Deutschland aus dem Jahr 2008 „Unternehmerisches Handeln in evangelischer Perspektive - Eine Denkschrift des Rates der EKD“ war aus wirtschaftsethischer Sicht in zweierlei Hinsicht wegweisend. Sie hat zum einen die Rolle eigenverantwortlichen ökonomischen Handelns in einer freiheitlichen Ordnung im Hinblick auf die wohlfahrtsstiftenden Effekte für die Gesellschaft gewürdigt. Sie ist so gewissermaßen zu einem Teil gesellschaftlicher Anerkennungskultur für diejenigen geworden, die mit der Bereitschaft hohe persönliche Risiken einzugehen, Innovationen, Arbeitsplätze und gesellschaftlichen Fortschritt anzuregen helfen.

Die Denkschrift hat zum Zweiten deutlich gemacht, dass es zum Preis der hohen ökonomischen Freiheitsgrade unseres Systems auch gehört, dass Handlungsfolgen von denjenigen getragen werden müssen, die im Erfolgsfall auch den Hauptnutzen der wirtschaftlichen Freiheit einfahren dürfen. Der Text betont, dass die Haftungskultur zentraler Anker einer freiheitlichen Wettbewerbswirtschaft ist. Nur wenn auch das Scheitern möglich ist, kann letztlich der unternehmerische und der gesellschaftliche Effizienzgewinn wettbewerblicher Ordnungen realisiert werden. Nur wenn Ideen, Konzepte und Strategien eines Unternehmers zur Lösung eines Knappheitsproblems von den Verbraucherinnen und Verbrauchern abgewählt werden können, geht aus dem Wettbewerb die bessere Lösung eines gesellschaftlichen Problems hervor.

Im weiteren Gang dieser Überlegungen zur Verantwortung von Unternehmern hat die Denkschrift in geradezu prognostischer Brillanz bereits im Sommer 2008 genau die neuralgischen Punkte dieser Haftungskultur identifiziert, die in Teilen des Finanz- und Bankensektors dauerhaft verletzt werden.

So wurden und werden weiterhin Risiken in unzulässiger Weise verschoben – von privaten Akteuren zu anderen privaten Akteuren (von Unternehmen zu anderen Anbietern oder Endkunden) sowie von privaten Akteuren auf das Gemeinwesen. Unzulässig heißt in diesem Zusammenhang vor allem: Die Risiken sind intransparent und für den Geschäftspartner und Kunden nicht erkennbar. Damit werden Mechanismen etabliert, mit denen ein Scheitern als Strafe für misslungenes marktliches Handeln letztlich ausgeschlossen wird.

Auch schon vor der Finanzkrise hat es von wirtschaftlichen Akteuren immer wieder „Erpressungsmöglichkeiten“ im Hinblick auf die Politik gegeben. Das „Too Big to Fail“ ist nicht erst in der Finanzkrise aufgetaucht, auch große Unternehmen des produzierenden Gewerbes hatten in der Vergangenheit die möglichen Kollateralschäden eines unternehmerischen Scheiterns dazu benutzt, sich Rettungsschirme von der Politik aufspannen zu lassen.

Eine neue Qualität in der Auflösung der für Marktordnungen konstitutiven Haftungszusammenhänge entwickelte indes der Finanzmarktkapitalismus. Er erfand Produktinnovationen im Finanzgeschäft, die sich in einem transparenten Wettbewerb nicht hätten bewähren können. Sie entstanden vor dem Hintergrund einer staatlichen Garantie niedriger Zinsen und eines Informationsgefälles zwischen Anbieter und Kunden, das sich am amerikanischen Häusermarkt mit seinen besonderen Vermarktungswegen besonders drastisch manifestieren konnte. Dass Produkte, die nur dem Anbieter Nutzen einbringen, in so großer Zahl (unter dem Schutz vor Scheitern) entwickelt werden, diese Dynamik hat es vor dem Entstehen der großen Immobilienblase in den Vereinigten Staaten und der anschließenden Pleite des Investmenthauses Lehman Brothers nicht gegeben.

Schon vor dem Herbst 2008 wurde zwar darauf hingewiesen, dass (bereits in diesem Stadium des Entstehens einer Blase) die Rolle der Staaten, insbesondere der Zentralbanken und zuförderst amerikanischen Federal Reserve Bank, eine wesentliche war. Indem die Märkte mit billigem Geld geflutet wurden, stellte man angesichts der bereits vor 2008 immensen öffentlichen Verschuldung immer neue Wechsel auf die Zukunft aus.

Aber erst die umfangreichen Rettungsmaßnahmen müssen den privatwirtschaftlichen Akteuren im Finanzsektor endgültig signalisiert haben, dass auch in Zukunft ein Abstrafen nicht nachhaltigen unternehmerischen Handelns eher unwahrscheinlich bleiben wird. Bei aller Sinnhaftigkeit dieses Rettungshandelns für Politik und die involvierten Gesellschaften muss vermutet werden, dass ein Teil der wettbewerblichen Geschäfts- und Unternehmenskultur, die die Unternehmerdenkschrift der EKD so eindrücklich beschrieben hat, damit nachhaltig Schaden genommen hat.

Wir stehen inzwischen an der Schwelle zu einer neuen Dimension der Verletzung dieser Grundlinien unternehmerischen Handelns durch die Politik. Es darf vermutet werden, dass die Verletzung der oben skizzierten Risikokultur, des Einstehens für Handlungsfolgen durch den Verursacher, in der Politik der staatlichen Akteure im Euroraum viel nachhaltiger Schaden nehmen wird. Die Sündenfälle nicht nur der Verletzung einer in den Verträgen von Maastricht und Lissabon fixierten Stabilitätskultur sind dokumentiert. Deutschland und Frankreich sandten als erste ein deutliches Signal zur Aufgabe der Stabilitätskultur. Später trat die europäische Zentralbank mit dem Aufkauf von Staatsanleihen in diese Tradition ein. Die Rücktritte von Axel Weber als Bundesbankchef und Jürgen Stark als Chefvolkswirt der Europäischen Zentralbank sind Hinweise darauf, dass es neben den immer häufiger werdenden schlechten Einstufungen durch Ratingagenturen weitere Nahrung für Zweifel daran gibt, dass die Verletzung der Risikokultur sobald wieder rückgängig gemacht werden soll.

Diese in der Unternehmerdenkschrift formulierte Risikokultur auch für die Politik einzufordern erscheint in diesen Tagen nicht übertrieben zu sein. Die durch den Vertrag von Maastricht in europäische Vertragswerke eingegangene Stabilitätskultur hat nicht den Charakter einer Leidenschaft besonderer ökonomischer Musterschüler. (Ein Verdacht, der schon deswegen abwegig ist, weil der Maastricht-Vertrag zu Zeiten Helmut Kohls geschlossen wurde, eines Bundeskanzlers, der im eigenen Land nicht durch überragende Ausgabendisziplin in Erinnerung geblieben ist.)

Diese beiden genannten Elemente einer Wirtschaftskultur, die einen freiheitlichen wettbewerblichen Markt erst zu einem nachhaltigen Unterfangen werden lässt, sind vielmehr Bestandteile einer guten Ordnung aus protestantischer Sicht. Sie bieten Gewähr dafür, dass eine freie Wettbewerbswirtschaft gerechte Lastenverteilungen zwischen den Generationen, den Sozialpartnern, den privaten und öffentlichen Interessen ermöglichen kann.

Aus diesem Grund würde man sich einen Blick auf die Anreizwirkungen der in letzter Zeit vermehrt gegebenen Garantien zur Risikoübernahme im Hinblick auf die politischen Akteure wünschen. Begünstigt sind wie im Falle Griechenlands und der Pasok-Regierung zumeist Akteure, die in der Vergangenheit mit dem Ziel maximalen politischen Stimmenkaufs den Preis exzessiver Ausgabenpolitik auf die zukünftigen Generationen - ihres Landes und der Bürger der Europäischen Union - verlagert haben. Die Indizien für eine fundamentale Hinwendung zu einer Politik mit weniger Geld sind bislang als schwach zu bewerten.

Benjamin Franklin verdanken wir die Einsicht, dass wir, wenn wir der Sicherheit die Freiheit zu opfern bereit sind, am Ende beides verlieren werden. Diese Einsicht übertragen auf die aktuelle Situation lehrt uns, dass wir mit der Aufgabe der Haftungs- und der Stabilitätskultur letztlich auch die Garanten einer in der Geschichte beispiellos erfolgreichen freiheitlichen Wirtschaftsordnung opfern. Dass am Ende dieser Entwicklung möglicherweise die Aufgabe des Freiheitsprinzips und der Wettbewerbswirtschaft stehen könnte, ist bislang nicht diskutiert worden.

Dr. Michael Hartmann, Studienleiter für Wirtschaft und Soziales

 

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