Afghanistan und die Aufgaben

Afghanistan und die Aufgaben evangelischer Friedensethik

Interview mit Professor Hans-Jürgen Papier zum neuen EKD-Text

© Bild: Wikipedia / Tobias Klenze / CC-BY-SA 3.0

Die Stimme der Kirche als Friedensakteur in die aktuellen politischen Debatten einbringen - dies ist ein Ziel des EKD-Textes “‘Selig sind die Friedfertigen‘ Der Einsatz in Afghanistan: Aufgaben evangelischer Friedensethik“, sagt der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Dr. Hans-Jürgen Papier . Als Vorsitzender der Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD ist Papier maßgeblich beteiligt an der Entstehung des Textes, der am 27. Januar veröffentlicht, und im Rahmen eines Abendforums der Akademie diskutiert wird.  

Zum Download EKD-Text (PDF-Dokument, 607.2 KB)

Herr Professor Papier, Sie sind als Vorsitzender der Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD maßgeblich beteiligt an der Entstehung des EKD-Textes ‚“‘Selig sind die Friedfertigen‘ Der Einsatz in Afghanistan: Aufgaben evangelischer Friedensethik“. Welche Intention verbindet sich mit diesem Text?

Der Rat der EKD hat die Kammer für Öffentliche Verantwortung vor zwei Jahren um diese Stellungnahme gebeten. Es geht zum einen um eine grundsätzliche friedensethische Orientierung aus christlicher Verantwortung. Es geht aber auch darum, sozusagen stärker anwendungsbezogen, die Stimmer der Kirche als Friedensakteur in die aktuellen politischen Debatten einzubringen. Die EKD sagt immer: „Wir machen nicht Politik, aber wir machen Politik möglich.“ In diesem Sinne wollen wir ethisch verantwortete Politik ermöglichen.

Das Leitbild des „Gerechten Friedens“, wie es in der EKD-Friedensdenkschrift von 2007 entwickelt wurde, steht in einem Spannungsverhältnis zu praktischen Einsätzen der Bundeswehr in Afghanistan und anderswo. Welches sind die Zielgruppen des neuen EKD-Textes? Nimmt er eher ein binnenkirchliches, friedenspolitisch orientiertes Publikum in den Blick oder die Soldatinnen und Soldaten, die in konkreten Einsatzbedingungen Entscheidungen treffen müssen?

Der „Gerechte Friede“ ist, wie wir sagen, ein „Leitbild“. Das heißt einerseits: Er ist nicht einfach ein „Prinzip“, aus dem alles weitere in logisch sauberem Schließen abgeleitet werden könnte. Das heißt aber auch andererseits, dass wir nicht von einer normativen Kraft der politischen Interessen oder der einfachen Machtverhältnisse ausgehen können. Das „Leitbild“ des „Gerechten Friedens“ will in den konkreten Einsatzbedingungen zur Geltung gebracht werden, will aber diese Bedingungen auch zum Besseren hin verändern. Wenn Sie so wollen, ist dies wohl ein „Spannungsverhältnis“, dann aber ein produktives Spannungsverhältnis, das in jeder ethisch verantworteten Wirklichkeitswahrnehmung gegeben ist. Wenn Sie nach den Adressaten des Textes fragen, möchte ich antworten, dass es sowohl um ethische Orientierung für die politischen Entscheider geht, als auch um Begleitung der Soldatinnen und Soldaten in ihrer Gewissensbildung. Wobei uns sehr deutlich ist, dass wir nur wenige abschließende Antworten geben können. Viele Fragen sind noch offen und wir brauchen ebenso einen weitergehenden Beratungsprozess wie öffentliche Debatten. Ich denke etwa an die Drohnentechnologie und ihre Anwendung. Oder ich denke an die grundsätzliche außen- und sicherheitspolitische Ausrichtung unseres Landes.

Wie ist die Stellungnahme entstanden?

Im Jahr 2010 gab es eine große Diskussion in Politik und Öffentlichkeit, als die damalige Ratsvorsitzende der EKD Margot Käßmann in einer Predigt pointiert formulierte: „Nichts ist gut in Afghanistan.“ Etwa ein Jahr später hat der dann amtierende Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider gemeinsam mit dem Militärbischof Martin Dutzmann und mit dem Friedensbeauftragten Renke Brahms eine Pastoralreise zum deutschen Einsatzkontingent in Afghanistan unternommen. Die Erfahrungen und Begegnungen dort waren derart eindrücklich, dass der Rat sich an die Kammer gewandt hat, mit der Bitte, friedensethisch weiterzuarbeiten und das Leitbild des „Gerechten Friedens“ im Licht der konkreten Einsatzbedingungen zu prüfen: Hat sich dieses Leitbild bewährt, muss es fortgeschrieben werden, brauchen die Prinzipien und Kriterien seiner Anwendung eine Konkretisierung? Wie können wir die Legitimität des Einsatzes anhand unserer eigenen kirchlichen Festlegungen zum „Gerechten Frieden“ beurteilen? An diesen Leitfragen hat die Kammer gearbeitet.

Welches sind aus Ihrer Perspektive die entscheidenden Aussagen des Textes?

Wichtig ist unser Konsens: Das Leitbild des „Gerechten Friedens“ hat sich bewährt. Es ist ebenso schriftgemäß – am Maßstab der biblischen Quellen des Glaubens – wie sachgemäß auf die konkrete Situation ausgelegt. „Nur Recht schafft Frieden.“ So sagt es die Friedensdenkschrift vollkommen zutreffend. Messen wir den Einsatz in Afghanistan an diesem Leitbild, erkennen wir große und anerkennenswerte Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft, aber auch gravierende Defizite. Es hat an einem politischen und strategischen Rahmenkonzept gefehlt. Wesentliche Zielvorgaben des Gerechten Friedens, wie die Förderung von Sicherheit, Entwicklung und Rechtsstaatlichkeit wurden der Logik der militärischen Mittel untergeordnet. Allerdings muss die außerordentlich komplexe und unübersichtliche Lage in Afghanistan gesehen werden, auch unter dem Aspekt, dass die Beiträge von mehr als 50 am Einsatz beteiligten Staaten aufeinander abzustimmen waren. In der Summe betrachten wir die Möglichkeiten des Militärischen sehr skeptisch.

Im Ankündigungstext zu der Stellungnahme ist davon die Rede, dass er unterschiedliche Urteile im Blick auf die Option der Gewaltlosigkeit in der Anwendung auf den konkreten Einsatz ergeben, und dass dies in verschiedenen „argumentativen Gabelungen“ deutlich wird. Ist eine eindeutige Positionierung der EKD also nicht zu erwarten?

Ein Konsens besteht darin, dass es um die „vorrangige Option der Gewaltlosigkeit“ geht, dass also „rechtserhaltende Gewalt“ unter Einsatz militärischer Mittel nur ein strengstens reguliertes äußerstes Mittel sein kann. Diesen Grundkonsens finde ich als Positionierung der evangelischen Kirche sehr belastbar. Wo es in der Ethik um die Anwendung von Normen auf konkrete Situationen geht, kommt notwendigerweise die „Urteilskraft“ ins Spiel, also eine letztlich nicht restlos zu vereinheitlichende, mit Ermessenspielräumen arbeitende Instanz. Es geht auch um Gewissensvorbehalte. Hier ist es ganz angemessen, dass es verschiedene Urteile gibt. Damit wird der Konsens in der zugrunde liegenden Norm nicht dementiert. In den argumentativen Gabelungen spiegeln sich auch sehr unterschiedliche Erfahrungen der am Beratungsprozess der Kammer beteiligten Personen. Ich glaube nicht, dass es viele Foren der friedensethischen Debatte gibt, in denen hochrangige und verantwortliche Militärs  einerseits und Menschen, die der Friedenbewegung eng verbunden sind andererseits, geduldig und über manches Trennende hinweg miteinander im Gespräch bleiben. Das ist uns in der Kammer gelungen und darauf bin ich auch als Vorsitzender ein bisschen stolz. Man sieht an solchen Gesprächsprozessen auch: Das Fundament unserer Urteilsbildung ist das Evangelium. Das Evangelium verbindet, auch wo Erfahrungen trennen. 

Das Interview führte Karoline Lehmann.

Anmeldung
Newsletter
nach oben

Cookies und Datenschutz

Unsere Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.