Recht und Gerechtigkeit

Recht und Gerechtigkeit

Nachbericht zum Workshop über Kooperationen und Konflikte zwischen Polizisten und Demonstranten

© Fotolia - benjaminnolte

Die Demokratie schützen wollen sie alle. Aber bei Demonstrationen von Rechtsextremisten kommt es nicht selten zu Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern zivilgesellschaftlicher Bündnisse, die gegen Rechtsextremismus aktiv sind, und Polizistinnen und Polizisten. Der Workshop „Recht und Gerechtigkeit“, der vom 29. November bis 01. Dezember 2013 in Berlin stattfand, sollte ein vertrauensvolleres Klima zwischen den beiden Gruppen befördern.  

Teilnehmer des Workshops waren Frauen und Männer der Bereitschaftspolizei und von Kommunikationsteams der Polizei in Brandenburg einerseits sowie Vertreter von Aktionsbündnissen gegen Rechtsextremismus aus Neuruppin, Rheinsberg, Wittstock und Cottbus andererseits. Im Mittelpunkt der Gespräche standen die persönlichen Erfahrungen jedes Einzelnen; beleuchtet wurden die Ereignisse während einer Demonstration, die Situation im Vorfeld und die Berichterstattung.  

Es wurde aber auch die grundsätzliche Frage nach der Legitimität rechtsextremer Demonstrationen gestellt und diskutiert, gegen die sich regelmäßig eine Vielzahl von Menschen empört und beschließt, den Aufzug oder die Kundgebung nach Möglichkeit zu verhindern. Dabei sind die Versammlungs- wie auch die Meinungsfreiheit grundgesetzlich garantiert. Einig war man sich, dass dieser Versammlungsfreiheit im parlamentarisch-repräsentativen System eine herausragende Funktion zukommt, da sie jedem Bürger die Möglichkeit bietet, Unmut und Kritik an bestehenden Verhältnissen öffentlich sichtbar zu machen und politischen Akteuren auf diesem Weg Impulse gegeben werden, einen eingeschlagenen Kurs zu korrigieren.  

Gerade bei Protesten gegen Neonazis bewegen sich Polizei und Gegendemonstranten im Spannungsfeld zwischen Kooperation und Konflikt. Gehört das Grundrecht der Versammlungsfreiheit doch zu den so genannten Abwehrrechten, die auch und vor allem Menschen zugute kommen, die eine Minderheitenmeinung vertreten. Aufgabe der Polizei ist es dabei, in unparteiischer Weise die Verwirklichung des Versammlungsrechts zu gewährleisten und jeden Versammlungsteilnehmer zu schützen.  

In den Gesprächen des Workshops wurde schnell klar, dass sich der notwendige zivilgesellschaftliche Widerstand gegen rechtes Gedankengut und der gesetzliche Auftrag der Polizei, das Recht der Demonstrierenden auf freie Meinungsäußerung zu schützen, nicht zwangsläufig widersprechen müssen. Letztendlich, so der allgemeine Konsens, seien dies zwei Seiten ein und derselben Medaille, die die Grundvoraussetzungen einer funktionierenden Demokratie bilden.  

So war es den Vertretern der Polizei wichtig herauszustellen, dass nicht die bisweilen unerträglichen Äußerungen von Rechtsextremisten, sondern deren Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit geschützt würden. Wenn sich die Wut der Gegendemonstranten über die protestierenden Neonazis gegen die Polizeibeamten richte oder diese gar selbst als Nazis beschimpft würden, werde dies von den handelnden Beamten als zutiefst ehrverletzend empfunden.  

Immer wieder wurde die gesamte Tagung über Bezug genommen auf eine Aktion in Neuruppin, an der viele der Mitwirkenden teilgenommen hatten, und die von Vertretern zivilgesellschaftlicher Gruppen als „Neuruppiner Kessel“ bezeichnet wird. Bei dieser NPD-Kundgebung hatte die Polizei die Blockade der Gegendemonstranten aufgelöst und die einzelnen Personen festgehalten, um deren Namen festzustellen. Diese mehrere Stunden dauernde Aktion wurde von den Betroffenen als sehr demütigend erlebt. In diesem Zusammenhang kamen im Rahmen des Workshops zahlreiche Personen zu Wort. So berichtete ein Lehrer, dass er gar nicht an der Demonstration beteiligt gewesen sei, und trotzdem festgehalten wurde. Ein Mädchen, das mit seiner Mutter anwesend war, beschrieb seine Ängste. Es kam aber auch ein Polizist zu Wort, der schilderte, dass er ohne Helm und als Person erkennbar beim Wegtragen eines Demonstranten fotografiert worden sei. Das Foto sei anschließend veröffentlicht worden. Das habe er als unzulässigen Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte empfunden.  

Zahlreiche Konfliktlinien wurden im Laufe des Workshops deutlich, aber auch die Bereitschaft, sich gegenseitig anzuhören und einzufühlen. Von Seiten der Polizei wurde betont, dass eine klare Rechtslage bestehe: Blockaden, die ausschließlich zur nachhaltigen Verhinderung von Demonstrationen erfolgen, seien demnach nicht zulässig. Die Vertreter der zivilgesellschaftlichen Bündnisse machten dagegen deutlich, dass sie Blockaden für legitime Mittel halten, um gegen Rechtsextremisten zu protestieren, weil deren Ziele menschenverachtend seien. Deutlich wurde allen Teilnehmern auch die ungleiche Ausgangssituation: Während Mitglieder von Aktionsbündnissen aus eigener Entscheidung an Veranstaltungen gegen Rechtsextremismus teilnehmen, handelt die Polizei im Auftrag des Gesetzes; jeder Polizist und jede Polizistin stehe deshalb in der Gefahr, für Handlungen angegriffen zu werden, für die er oder sie keine persönlichen Entscheidungsspielräume hat.  

Intensiv wurde das Gespräch, wenn es um die gegenseitige Wahrnehmungen ging. So wurde erkennbar, dass viele Zivilisten die Polizeiausrüstung als bedrohlich empfinden, während beispielsweise der Polizeihelm von vielen Beamten als notwendiges Mittel zum Schutz der Gesundheit angesehen wird. Diskutiert wurden auch Hubschraubereinsätze und die Gefühle, die sie auslösen, sowie die Problematik von Filmaufnahmen werden benannt. In diesem Kontext wurde auch das Verhalten von einzelnen Pressevertretern thematisiert, die sich nicht immer neutral verhalten und manchmal auch zur Eskalation einer Situation beitragen können.  

Wenngleich der Einsatz Neuruppin ein immer wiederkehrendes Moment im Seminar war, so wurde auch festgestellt, dass es sich dabei um einen für beide Seiten belastenden Vorfall handelte, der nicht beispielhaft für die sonstige Zusammenarbeit zwischen den Aktionsbündnissen und der Brandenburger Polizei steht. Zum Ende der Tagung resümierte der Polizeipräsident des Landes Brandenburg, Arne Feuring, dass der Einsatz in Neuruppin inzwischen intensiv aufgearbeitet worden sei und die daraus gezogenen Lehren bereits in die polizeiliche Praxis Einzug gehalten hätten. Insgesamt wurde der Workshop als hilfreiches Forum angesehen für ein notwendiges Gespräch, das nicht zu schnellen Ergebnissen führte, aber gegenseitiges Verständnis förderte und Vertrauen schuf.  

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