Vortrag Marx Flüchtlingsschutzsymposium

„Angst vor nach rechts wandernden Wählern“

Vortrag von Dr. Reinhard Marx

© Moritz Matakas

Nicht die Angst vor massenhafter Einwanderung bestimmt die derzeitige Flüchtlingspolitik, sondern „die Angst vor den nach rechts wandernden Wählern“, sagte der Rechtsanwalt Dr. Reinhard Marx beim diesjährigen Flüchtlingsschutzsymposium. Diese Angst befördere „ein Denken und unreflektiertes Handeln in Kategorien des Notstands“ folgerte Marx in seinem Vortrag „Permanenter Ausnahmezustand? Welche Aussichten für die Zukunft des deutschen Asylrechts?“ am 21. Juni.

Ausdruck eines solchen Notstandsdenkens sei beispielsweise das Ziel „Obergrenzen“ für die Aufnahme von Flüchtlingen festzulegen. Auch das Abkommen mit der Türkei bewertete der Jurist kritisch: Unionsrecht lasse dieses Abkommen nicht zu, weil die Türkei „den Flüchtlingen keinen Schutz nach der Genfer Flüchtlingsschutzkonvention zuerkennt und seit dem Herbst 2015 syrische Flüchtlinge systematisch, aber auch andere Flüchtlinge entgegen völkerrechtlichen Verpflichtungen zurückweist“.

Opfer der Strategie der politisch Verantwortlichen in ihrem Bemühen gegen eine Wählerwanderung nach rechts seien die „bösen“ Flüchtlinge, also die Gruppe von Flüchtlingen mit geringen Anerkennungschancen, sagte Marx. Das politische Kalkül sei, dass durch die Spaltung der Flüchtlinge in „gute“ und „böse“ die „erforderliche Legitimation der ergriffenen Maßnahmen beschafft werden kann“. Dies werde insbesondere der Situation von kranken und traumatisierten Menschen nicht gerecht. „Wer keine hohen Anerkennungschancen hat, hat auch nichts erlebt, kann auch nicht traumatisiert sein“, so das sarkastische Fazit des Rechtsanwaltes.

Im Blick auf eine europäische Strategie, „damit die Großen die Angst vor der Wählerwanderung nach rechts verlieren“ benannte Marx vier „Merkposten“: Zunächst forderte er, bei der Regelung des Zugangs zur Europäischen Union schutzbedürftige Personen zu identifizieren und wirksam vor einer Abschiebung in ihr Herkunftsland zu schützen. In diesem Zusammenhang sei eine offene Debatte über Grenzen im Flüchtlingsschutz notwendig.

Für geboten hält der Jurist außerdem die Eröffnung legaler Wege zur Zuwanderung in die Union. Eine Möglichkeit dafür seien Aufnahmeprogramme (Resettlement) oder auch legale Zuwanderung durch Arbeitsmigration.

Ein dritter wichtiger Punkt ist Marx zufolge, dass einreisende Asylsuchende „unter Berücksichtigung ihre individuellen, familiären und kulturellen Bindungen“ innerhalb der Union aufgenommen werden sollten.

Im Blick auf die Verantwortlichkeiten zur Aufnahme innerhalb Europas plädierte er dafür, „auf die Mitgliedsstaaten ohne Migrationserfahrungen Rücksicht zu nehmen und ihnen Zeit einzuräumen, bis auch sie in der Lage sind, wie die anderen die volle Verantwortung zu übernehmen“. Wenn die ursprünglichen Mitgliedsstaaten als bereits etablierte Aufnahmegesellschaften einsähen, dass ihnen die Aufteilung der Verantwortlichkeit für Flüchtlinge „aufgrund ihrer historisch und politisch zugewachsenen Privilegien besondere Aufgaben“ auferlege, könne „den desintegrativen, antieuropäischen Tendenzen entgegen gewirkt und die Idee der europäischen Integration gefördert“ werden.

Den gesamten Vortrag von Dr. Reinhard Marx lesen Sie hier (PDF-Dokument, 305.2 KB).

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