Religionsfreiheit und Frieden

Tagung

Religionsfreiheit und Frieden

Vom Augsburger Religionsfrieden zum europäischen Verfassungsvertrag

Tagungsnr.
2005TG33
Von: 22.09.2005 14:30
Bis: 22.09.2005 21:00
Französische Friedrichstadtkirche

Inhalt

Mit dem Augsburger Religionsfrieden vom 25. September 1555 wurde im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation eine erste konfessionelle rechtliche Koexistenzordnung geschaffen, die das Verhältnis von Staat und Kirche in der Folgezeit grundlegend änderte. Diese Ordnung ermöglichte eine Entwicklung, in der der Staat fortan nicht mehr als religiöse, sondern nur noch als politisch-weltliche Einheit verstanden wurde. Die Gewährung des Rechts auf Auswanderung (ius emigrandi) an die andersgläubigen Untertanen war ein erster, wenn auch bescheidener Schritt auf dem Weg zur heutigen Anerkennung des Grundrechts der Religionsfreiheit.


Das Symposion will nicht nur die historische Bedeutung dieses für die innere Ordnung des Heiligen Römischen Reiches zentralen Reichsabschieds in Erinnerung rufen, sondern vor allem der Frage nachgehen, welche Bedeutung einige der damals getroffenen Regelungen bis in unsere Gegenwart haben. Auf diese Weise wird eine Brücke vom Jahr 1555 zum Vertrag über eine Verfassung für Europa aus dem Jahre 2004 geschlagen.


Wir laden zu diesem Symposion herzlich ein.


Dr. Erika Godel

Evangelische Akademie zu Berlin


Dr. Joachim Gaertner

Evangelisches Institut für Kirchenrecht an der Universität Potsdam


Prof. Dr. Elmar Güthoff

Kanonistisches Institut an der Universität Potsdam

Programm

Donnerstag, den 22. September 2005


ab 14.30 Uhr Anmeldung und Stehkaffee


15.30 Uhr Begrüßung und Einführung


15.45 Uhr Der Augsburger Religionsfriede

Sein Sinnwandel vom provisorischen Notstands-Instrument zum sakrosankten Reichsfundamentalgesetz religiöser Freiheit und Gleichheit bis zum Ende des Alten Reiches


Prof. Dr. Dr. h. c. Martin Heckel, Tübingen


16.30 Uhr „Soll die geistliche Jurisdiction wider der Augspurgischen Confession-Verwandten Religion biß zu endlicher Vergleichung der Religion nicht exercirt, gebraucht oder geübt werde“:

Der Augsburger Religionsfriede und die katholische Reichskirche


Prof. Dr. Dr. Harm Klueting, Köln und Neuendettelsau


17.15 Uhr Brachte das theologische Glaubensinterim den historischen Rechtsfrieden?

Das Porträt des Augsburger Religionsfriedens (1555) als einer (un-?) genutzten Chance gelebter Ökumenefähigkeit

Prof. Dr. Gerda Riedl, MA., Augsburg


18.00 Uhr Imbiss


19.00 Uhr Vom Augsburger Religionsfrieden zum europäischen Verfassungsvertrag

Prof. Dr. Gerhard Robbers, Trier


19.45 Uhr Religionsfreiheit und Toleranz

Wie aktuell ist der Augsburger Religionsfriede?

Bischof Prof. Dr. Wolfgang Huber, Vorsitzender des Rates der EKD


gegen 21.00 Uhr Ende der Veranstaltung mit dem Abendsegen


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Leitung

Dr. Erika Godel

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