Zugang nach Europa - Aufnahme in Deutschland

Symposium

Zugang nach Europa - Aufnahme in Deutschland

15. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz

Tagungsnr.
26/2015
Von: 22.06.2015 09:15
Bis: 23.06.2015 13:30
Französische Friedrichstadtkirche und Haus der EKD

Inhalt

Am 18. April 2015 ertranken über 800 Schutzsuchende und Migranten vor der libyschen Küste bei dem Versuch, nach Europa zu gelangen - die größte bekannte Anzahl an Todesopfern von Flüchtenden über das Mittelmeer bisher. „Wir werden alles tun, um zu verhindern, dass weitere Opfer im Mittelmeer vor unserer Haustür umkommen auf quälende Art und Weise. Das vereinbart sich nicht mit unseren Werten." sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Anzahl derjenigen, die einen Fluchtversuch über das Mittelmeer mit dem Leben bezahlen, steigt rasant, seitdem das italienische Seenotrettungsprogramm „Mare Nostrum“ durch eine eingeschränkt operierende Frontex-Mission ersetzt wurde. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Flüchtlinge mit über 56 Millionen weltweit unablässig zu - der UNHCR spricht von der schlimmsten Flüchtlingskrise seit dem 2. Weltkrieg. Dazu trägt vor allem der Bürgerkrieg in Syrien bei – aber auch aus anderen Ländern wie Afghanistan, Eritrea und aus dem Irak müssen Menschen vor Gewalt, Verfolgung und Bürgerkrieg fliehen.


Das 15. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz befasst sich mit der Flüchtlingskrise vor den Toren Europas. Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, wird im Gespräch mit Vertretern der Europäischen Kommission, des Bundesinnenministeriums und des European Council on Refugees and Exiles (ECRE) diskutieren, welche Maßnahmen erforderlich sind, um Asylsuchenden tatsächlich Zugang nach Europa zu gewähren. Das Symposium widmet sich außerdem der Frage nach einer gerechten und solidarischen Verteilung von Schutzsuchenden innerhalb Europas und stellt Alternativen zur Dublin-III-Verordnung zur Diskussion. Am Nachmittag des ersten Tages werden aktuelle Fragestellungen in verschiedenen Arbeitsforen mit Experten diskutiert.


Am zweiten Tag des Symposiums steht die Situation in Deutschland im Vordergrund. Welche Herausforderungen für die Flüchtlingspolitik sieht die Bundesregierung? Was sind gute Standards für die Unterbringung von Asylsuchenden und wie können ihre Integrationschancen verbessert werden?

Zum Abschluss der Tagung wird die Externalisierung von Flüchtlingsschutz thematisiert. Dabei werden auch die auf europäischer und bundesdeutscher Ebene viel diskutierten Konzepte für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Drittstaaten reflektiert.


Das Symposium dient dem fachlichen Austausch zwischen allen Beteiligten im Flüchtlingsschutz. Dazu laden wir Vertreterinnen und Vertreter von Ministerien, Behörden, Gerichten, der Anwaltschaft, von Nichtregierungsorganisationen sowie Schutzsuchende, Flüchtlinge und ehrenamtliche Unterstützerinnen und Unterstützer zu Begegnung und Diskussion herzlich ein.


Im Namen aller Kooperationspartner


Dr. Claudia Schäfer

Evangelische Akademie zu Berlin


Tagung in Kooperation mit:

UNHCR; UNO-Flüchtlingshilfe; Amnesty International; Arbeiterwohlfahrt Bundesverband; Arbeitsgemeinschaft Ausländer - und Asylrecht des Deutschen Anwaltvereins; Bevollmächtigter des Rates der EKD; Deutscher Caritasverband; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband; Deutsches Rotes Kreuz; Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband; Neue Richtervereinigung; PRO ASYL; Von Loeper Literaturverlag

Programm

Montag, den 22. Juni 2015


ab 08.15 Uhr Anmeldung und Kaffee


09.15 Uhr Eröffnung mit Barockmusik

Eingangssinfonie aus der Bachkantate BWV 42

Ensemble Sonatori Gentili auf Originalinstrumenten


Dr. Rüdiger Sachau, Evangelische Akademie zu Berlin


09.30 Uhr Flüchtlingskrise vor den Toren Europas

- aus Sicht des UNHCR

Hans ten Feld, Vertreter des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen für Deutschland, Berlin

- am Beispiel der Situation in der Türkei

Ali Soykut, Aktivist aus Batman, Türkei


10.00 Uhr Die Situation der Flüchtlinge vor den Toren Europas und ihr Zugang zum Schutz - menschenrechtliche Überlegungen

Christoph Strässer, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Berlin


10.30 Uhr Podium 1: Forderungen an die europäische Flüchtlingspolitik

Karl Kopp, Europäischer Flüchtlingsrat ECRE, Brüssel und Pro Asyl, Frankfurt a.M.

Matthias Oel, Europäische Kommission, Brüssel

Norbert Seitz, Bundesministerium des Innern, Berlin

Christoph Strässer, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Berlin

Moderation: Gigi Deppe, SWR, Karlsruhe

Diskussion mit dem Publikum


11.30 Uhr Kaffeepause


12.00 Uhr Podium 2: Die Krise des Dublin Systems

Günter Burkhardt, Pro Asyl, Frankfurt a.M.

Dr. Reinhard Marx, Rechtsanwalt, Frankfurt, a. M.

Michael Tetzlaff, Bundesministerium des Innern, Berlin

Christoph Strässer, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Berlin

Moderation: Gigi Deppe, SWR, Karlsruhe

Diskussion mit dem Publikum


13.00 Uhr Mittagessen


14.30 Uhr - 17.30 Uhr Arbeitsforen (Kaffee in den Arbeitsforen)


Arbeitsforum 1: Unterbringung von Asylsuchenden in Deutschland

Im Arbeitsforum 1 zur Unterbringung von Asylsuchenden in Deutschland soll zunächst dargestellt werden, wie Asylsuchende zurzeit untergebracht sind. Im Weiteren geht es um die Herausforderung, wie ausreichend Wohnraum für eine zunehmende Zahl von Flüchtlingen bereit gestellt werden kann und wie in Einrichtungen verbindliche Standards sichergestellt werden können, damit Asylsuchende Schutz erfahren und Teilhabe im Gemeinwesen und an der Gesellschaft möglich ist. Darüber wird mit Vertretern von Wohlfahrtverbänden, die Projekte zur sozialen Begleitung und Versorgung mit Wohnraum wie auch Einrichtungen zur Unterbringung von Asylsuchenden vorhalten, sowie politischen Akteuren wie Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der Länder diskutiert werden.

Dr. Andreas Kapphan, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Berlin

Manfred Nowak, AWO Berlin Mitte

Norbert Scharbach, Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Kiel

Ulrich Schulte, Deutsches Rotes Kreuz, Münster

Moderation: Sebastian Ludwig, Diakonie Deutschland, Berlin


Arbeitsforum 2: Aktuelle Probleme im Dublin-Verfahren

Im Arbeitsforum 2 stehen die aktuellen Probleme bei der Anwendung der Dublin III Verordnung im Fokus. Dabei werden wir uns der Lage in Ungarn und Bulgarien zuwenden und die Auswirkung der Tarakhel-Entscheidung des EGMR für Überstellungen nach Italien einschätzen. Dabei wird es auch um die Qualität der Zusicherungen zur Unterbringung von Familien mit Kindern gehen. Für die Praxis in Deutschland ergeben sich folgende weitere Fragestellungen: Welche Auswirkungen hat die teilweise lange Zeitspanne zwischen Stellung eines Asylgesuchs und der offiziellen Asylantragstellung? Besteht nach Ablauf der Frist für die Überstellung in den eigentlich zuständigen Mitgliedstaat für Deutschland die Verpflichtung, das Asylverfahren hier durchzuführen? Darüber hinaus wird die Auswirkung der Weiterwanderung von Asylsuchenden auf den materiell-rechtlichen Anspruch auf Prüfung ihres Asylgesuchs untersucht: Kann die Prüfung auf neue Tatsachen und eine veränderte Rechtslage beschränkt werden?

Dr. Ralph Göbel-Zimmermann, Verwaltungsgericht Wiesbaden

Henrike Janetzek-Rauh, UNHCR, Nürnberg

Tim W. Kliebe, Rechtsanwalt, Frankfurt a. M.

Angelika Wenzl, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Nürnberg

Moderation: Marei Pelzer, Pro Asyl, Frankfurt a. M.


Arbeitsforum 3: Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung – Folgen für die Anwendungspraxis

Die potentiellen Folgen des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung auf die Anwendungspraxis sind Gegenstand dieses Forums. Neben der Definition der Fluchtgefahr und dem neuen Instrument des Ausreisegewahrsams geht es um die Regelungen zum Bleiberecht. Dabei werden auch die neuen Wiedereinreise- und Aufenthaltsverboten und ihre Wirkung für Geduldete diskutiert.

Dr. Stephan Beichel-Benedetti, Amtsgericht Heidelberg, Heidelberg

Dagmar Dahmen, Ausländerbehörde Köln, Köln

Heiko Habbe, fluchtpunkt - Kirchliche Hilfsstelle für Flüchtlinge, Hamburg


Moderation: Harald Löhlein, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Berlin


Arbeitsforum 4: Europarechtliche Rechtsprechung im Spannungsfeld der deutschen und europäischen Gerichte

Bei Anwendung des EU-Rechts auf nationaler Ebene beschäftigen zahlreiche Auslegungsfragen die nationalen Gerichte und können bzw. müssen dem EuGH vorgelegt werden. Auch wenn solche Fragen in Vorabentscheidungsverfahren vom EuGH beantwortet wurden, stehen nationale Gerichte häufig wiederum vor der Herausforderung, die Ausführungen des EuGH auszulegen und auf den nationalen Kontext anwendbar zu machen. Auch der EGMR in Straßburg entscheidet über flüchtlingsrechtliche Fragen, insbesondere soweit Schutz gegen eine unmenschliche Behandlung im Heimat- oder Transitstaat begehrt wird. In den vergangenen Jahren haben sich mitunter unterschiedliche Ergebnisse in der Rechtsprechung von EuGH und EGMR abgezeichnet. Die Rechtsprechung des EuGH steht somit in Spannungsverhältnissen zu den nationalen Gerichten und zum EGMR, die im Rahmen dieses Forums genauer beleuchtet werden sollen

Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit, Bundesverwaltungsgericht, Leipzig

Prof. Dr. Nora Markard, Universität Hamburg

Thomas Straub, Rechtsreferent, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg

Moderation: Dr. Roland Bank, UNHCR, Berlin


Arbeitsforum 5: Sichere Herkunftsländer – Konzept und Entscheidungspraxis

Im Herbst 2014 wurden mit Serbien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro drei Westbalkanstaaten auf die Liste der sicheren Herkunftsstaaten gesetzt, die seit der Einführung des Konzepts keine Veränderung erfahren hatte. Die Gesetzesänderung wurde mit den geringen Schutzquoten bei den Asylanträgen, aber auch mit der hohen Anzahl von Asylsuchenden aus diesen Ländern begründet. Zurzeit sind als weitere sichere Herkunftsstaaten Mazedonien, Albanien und der Kosovo in der Diskussion. Bayern schlägt außerdem im Bundesrat vor, die Sozialleistungen von Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsstaaten erheblich einzuschränken. Das Arbeitsforum wird sich mit dem grundsätzlichen Konzept der sicheren Herkunftsstaaten beschäftigen und herausarbeiten, welche Auswirkungen bei der Anwendung in der Praxis festzustellen sind. Darüber möchten wir mit einer Vertreterin von UNHCR, einem Vertreter der Anwaltschaft und einem Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in die Diskussion kommen.

Friederike Foltz, UNHCR, Berlin

Ursula Gräfin Praschma, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Nürnberg

Victor Pfaff, Rechtsanwalt, Frankfurt a.M.

Moderation: Nele Allenberg, Bevollmächtigter des Rates der EKD, Berlin


Arbeitsforum 6: Zukunft des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) – gemeinsame Standards, Praxis und Verantwortung?

Seit zehn Jahren bemüht man sich darum, innerhalb der EU, ein gemeinsames europäisches Asylsystem (GEAS) zu schaffen. Durch ein Paket von zahlreichen EU-Richtlinien wurden u.a. Mindeststandards für das Asylverfahren, die Bestimmung der Flüchtlingseigenschaft sowie die Aufnahme von Schutzsuchenden festgelegt. Die Umsetzung dieser Richtlinien in nationales Recht – mehr noch aber die Umsetzung der nationalen Vorschriften in die Praxis – sind den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen. Hier tun sich große Unterschiede auf: noch immer sind die Chancen für Antragsteller in den traditionellen Aufnahmestaaten, unter menschenwürdigen Bedingungen Schutz zu bekommen, um vieles besser als in den klassischen Transitstaaten. Woran liegt das? Fehlen dort Ressourcen oder gar der politische Wille? Inwiefern kann das Europäische Asylunterstützungsbüro (EASO) einen nachhaltigen Beitrag leisten, um in der Zukunft ein GEAS zu schaffen? Oder ist das Projekt am Ende gar gescheitert?

Wilfried Buchhorn, UNHCR-Verbindungsbüro zum EASO, MaltaKarl Kopp, Pro Asyl, Frankfurt a.M.

Elisabeth Kotthaus, Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Berlin

Dr. Reinhard Marx, Rechtsanwalt, Frankfurt a.M.

Moderation: Franziska Vilmar, Amnesty International, Berlin


Arbeitsforum 7: Wie human ist die humanitäre Aufnahme?

Im Rahmen dieses Forums sollen die humanitären Aufnahmeprogramme der Bundesländer in den Fokus genommen werden. Wie human sind diese wirklich? In der Regel wird die Aufnahme von Verpflichtungserklärungen der Familie abhängig gemacht, die selbst nach einer Asylantragstellung fortgelten und Flüchtlinge dauerhaft von Sozialleistungen ausschließen sollen. Viele Familienangehörige sind von der Höhe und Dauer der zu erbringenden Leistungen überfordert. Einige Bundesländer weichen von der Rechtsauffassung des Bundesinnenministeriums ab und legen stattdessen fest, dass die Verpflichtungserklärung zumindest nach einer Flüchtlingsanerkennung erlischt. Das Sterben von zahllosen Flüchtlingen auf dem Mittelmeer macht deutlich, wie wichtig legale Zugangswege nach Europa und somit auch eine Ausweitung der Aufnahmeprogramme von Bund und Ländern sind. Doch sind die aktuellen Bedingungen der humanitären Aufnahmeprogramme der richtige Weg, um mehr Flüchtlinge auf legalem Weg nach Deutschland zu holen? Welche Alternativen sind denkbar, die die Flüchtlinge und ihre Familien weniger stark belasten?

Dr. Ulrich Karpenstein, Rechtsanwalt, Berlin

Peter Marhofer, Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Berlin

Norbert Trosien, UNHCR, Berlin

Prof. Dr. Karin Weiss, Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland Pfalz, Mainz

Moderation: Kerstin Becker, Deutsches Rotes Kreuz, Berlin


Arbeitsforum 8: Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen – Verbesserung der Versorgung?

In den nächsten Wochen wird das Bundesfamilienministerium einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vorlegen, der unter anderem eine gleichmäßige Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auf die Bundesländer vorsieht. Im Arbeitsforum 8 soll zunächst eine Bestandsaufnahme der Situation aus Sicht eines Betroffenenvertreters sowie aus Sicht eines Bundeslandes erfolgen. Anschließend wird anhand der herausgearbeiteten Problemkomplexe untersucht, welche Lösungen der Gesetzentwurf für diese Fragen bereitstellt und welche Alternativen dazu möglich sind.

Thomas Berthold, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e. V., Berlin

Angela Lögering, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin

Staatsrat Horst Frehe, Senat für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, Bremen

Moderation: Bernward Ostrop, Deutscher Caritasverband, Berlin


18.00 Uhr 15 Jahre Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz

Festakt in Heilig Kreuz-Passion /Berlin Kreuzberg

Abend der Begegnung mit freundlicher Unterstützung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

Festrede: Staatsministerin Aydan Özoğuz,, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Berlin

Rückblick: Wilfried Buchhorn, UNHCR-Verbindungsbüro zum EASO, Malta


Dienstag, den 23. Juni 2015


09.00 Uhr Begrüßung

Dr. Claudia Schäfer, Evangelische Akademie zu Berlin


9.15 Uhr Flüchtlingsschutz – Herausforderungen aus Sicht der Bundesregierung

Staatssekretärin Dr. Emily Haber, Bundesministerium des Innern, Berlin

Diskussion

Günter Burkhardt, Pro Asyl, Frankfurt, a. M.

Selmin Çalışkan, Amnesty International, Berlin

Staatssekretärin Dr. Emily Haber, Bundesministerium des Innern, Berlin

Moderation: Gigi Deppe, SWR, Karlsruhe


10.15 Uhr Kaffeepause


10. 45 Uhr Gute Standards für die Aufnahme von Asylsuchenden

Dr. Gerd Landsberg, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Bonn


11.00 Uhr Verantwortlicher Umgang mit Schutzsuchenden in Deutschland - wie kann Integration gelingen?

Staatssekretärin Dr. Silke Albin, Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Erfurt

Mohammed Jouni, Jugendliche ohne Grenzen, Berlin

Dr. Gerd Landsberg, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Bonn

Andreas Lipsch, Diakonie Hessen / Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Frankfurt a.M.

Alexander Wilhelm, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin

Moderation: Gigi Deppe, SWR, Karlsruhe


12.30 Uhr Externalisierung des Flüchtlingsschutzes durch verstärkte Zusammenarbeit mit Drittstaaten?

Jan Schneider, Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration, Berlin

Dr. Julia Duchrow, Brot für die Welt, Berlin

Moderation: Nele Allenberg, Bevollmächtigter des Rates der EKD, Berlin


13.30 Uhr Ende der Veranstaltung


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Leitung

Dr. Claudia Schäfer

Studienleiterin Internationale Politik und Jugendbildung

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