Dokumentation zu Frühling im Gemeindekirchenrat?

Jugendliche können in die Gemeindeleitung gewählt werden

Beschluss der EKBO-Synode

© pixabay

Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat auf ihrer Tagung vom 26. Oktober 2016 bis zum 29. Oktober 2016 beschlossen, eine Mitgliedschaft von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren im Gemeindekirchenrat zu ermöglichen. Bisher war ein Mindestalter von 18 Jahren nötig. Die Vollmitgliedschaft von Jugendlichen im Gemeindekirchenrat wird zunächst bis 2028 erprobt.

Wählbar sind Jugendliche nun mit der Vollendung des 16. Lebensjahres und der Zulassung zum Abendmahl. Sie benötigen das Einverständnis der Eltern. Den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz des Gemeindekirchenrates können die Jugendlichen nicht übernehmen. Bei kleinen Gremien (bis sechs zu wählende Mitglieder) kann ein Jugendlicher, bei größeren Gemeindekirchenräten können zwei Jugendliche gewählt oder berufen werden.

Der Gemeindekirchenrat leitet die Kirchengemeinde. Die Mitglieder gestalten das Gemeindeprofil und tragen Verantwortung für Gemeindearbeit und -vermögen. Das Gremium trifft alle wichtigen Entscheidungen über Schwerpunkte des Gemeindelebens und Gottesdienst, Haushalt, Bauaufgaben und Personal. Der Gemeindekirchenrat wird von allen Gemeindemitgliedern, die zum Abendmahl zu gelassen und mindestens 14 Jahre alt sind, gewählt.

Im Vorfeld der Synode hatte die Evangelische Akademie zur Tagung „Frühling im Gemeindekirchenrat. Jugendliche in den Gremien der EKBO“ eingeladen. Die Dokumentation der Veranstaltung am 17. September ist als Dokumentation des Evangelischen Pressedienstes erschienen. Sie ist erhältlich im Gemeinschaftswerk evangelischer Publizistik unter kundenservice@gep.de.

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