EKBO beschließt Homo-Ehe

Trauungen für gleichgeschlechtliche Paare

Beschluss der EKBO-Synode

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Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft werden künftig auch in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) getraut werden können. Auf ihrer Tagung am 9. April beschloss die Landessynode das entsprechende Kirchengesetz zur Gleichstellung von Gottesdiensten zur Segnung zweier Menschen in eingetragener Partnerschaft mit Traugottesdiensten Damit ist die EKBO die dritte Landeskirche, in der Trauungen für gleichgeschlechtliche Paar möglich sind.

In seinem Ablauf wird der Traugottesdienst wie der bisherige Gottesdienst zur Eheschließung zwischen Mann und Frau aussehen. Es wird ein Trauversprechen und einen Ringwechsel geben. Der Gottesdienst wird durch eine Eintragung ins Kirchenbuch dokumentiert.

Das neue Gesetz wurde mit 91 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen angenommen. Damit wurden auch die Ergänzung zur Trauagende und die Anpassung der kirchlichen Rechtsvorschriften beschlossen.

Die Evangelische Akademie zu Berlin hat den Diskussionsprozess, der zu diesem Beschluss geführt hat, begleitet. Ein Teil dieses Prozesses ist in der Publikation mit dem Titel „Traut euch“! ist im Wichern-Verlag erschienen. Weitere Informationen dazu unter: www.eaberlin.de/nachlese/chronologisch-nach-jahren/2016/traut-euch-buchvorstellung/

 

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