Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni veranstalten die Evangelische Akademie zu Berlin, die Vertretung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Deutschland und das Deutsche Institut für Menschenrechte das 5. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz. Die Veranstaltung wird gemeinsam mit zahlreichen Organisationen der Zivilgesellschaft durchgeführt, die in Deutschland für den Flüchtlingsschutz eintreten. Im Mittelpunkt des diesjährigen Treffens steht die Bedeutung der Menschenrechte für den Schutz von Flüchtlingen.
Gemäß Art. 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 hat „jeder Mensch das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu genießen.“ Der Schutz von Flüchtlingen ist ein grundlegender Bestandteil des internationalen Menschenrechtsschutzes. Wenn Staaten nicht willens oder in der Lage sind, die in ihrem Verantwortungsbereich lebenden Menschen vor schweren Menschenrechtsverletzungen zu schützen, muss die internationale Gemeinschaft für die Achtung und den Schutz der grundlegenden Menschenrechte der Flüchtlinge sorgen.
Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges sind zahlreiche völkerrechtliche Abkommen zum Schutz der Menschenrechte verabschiedet worden, die auch für den Flüchtlingsschutz von zentraler Bedeutung sind. Grundlegende Menschenrechte gelten für alle Menschen: für Staatsangehörige, Ausländerinnen und Ausländer, Flüchtlinge und Asylsuchende, und zwar unabhängig davon, ob sie sich rechtmäßig oder unrechtmäßig in einem Staat aufhalten. Außerdem muss sichergestellt werden, dass Flüchtlinge in dem Land, das ihnen vorübergehende oder auf Dauer Schutz gewährt, nach anerkannten menschenrechtlichen Standards behandelt werden. Gleichzeitig sind Menschenrechtsabkommen Maßstab für die Auslegung und Definition der Voraussetzungen für den Flüchtlingsschutz und für die Bewertung der Situation in den Herkunftsländern.
Auf dem 5. Berliner Symposium werden sich Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft mit der Bedeutung der internationalen Menschenrechtsabkommen für den Flüchtlingsschutz in Deutschland auseinandersetzen. Daneben werden auch die Auswirkungen der Terrorismusbekämpfung auf den Menschenrechtsschutz thematisiert.
Im fachspezifischen Teil soll in sieben Arbeitsforen die Bedeutung der Menschenrechte in Deutschland und deren Umsetzung analysiert werden. Hierbei stehen u.a. folgende Fragen zur Diskussion: Welche Bedeutung haben die Menschenrechte für die Gewährung des internationalen Flüchtlingsschutzes? Entspricht das deutsche Asylverfahren den internationalen menschenrechtlichen Schutzstandards? Welche Rechte haben Flüchtlinge in Deutschland? Welchen Einfluss haben internationale Schutzabkommen auf die deutsche Flüchtlingspolitik? Genießen Kinderflüchtlinge den speziellen Schutz aus internationalen Abkommen in Deutschland? Entspricht der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung in Deutschland internationalen flüchtlingsrechtlichen Standards?
Das 5. Berliner Symposium richtet sich an Interessierte aus der Asylpraxis, der Wissenschaft, der Politik und den Medien. Es soll einen Beitrag zur Diskussion um die Qualität des Schutzes von Flüchtlingen und subsidiär Schutzbedürftigen aus nationaler und internationaler Perspektive leisten.
Hierzu laden wir Sie herzlich ein.
Wolfgang Vögele
Direktor der Evangelischen Akademie zu Berlin
Stefan Berglund
UNHCR-Vertreter in Deutschland
Heiner Bielefeldt
Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Tagung in Kooperation mit
UNO-Flüchtlingshilfe, amnesty international, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Deutscher Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk der EKD, Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltverein, Informationsverbund Asyl, von Loeper Literaturverlag, Neue Richtervereinigung, PRO ASYL
Montag, 20. Juni 2005
Ab 08.30 Uhr Registrierung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
09.30 Uhr Eröffnung zur Feier des Weltflüchtlingstages 2005:
Begrüßung durch
Stefan Berglund
Heiner Bielefeldt
Wolfgang Vögele
09.45 Uhr Die Bedeutung internationaler Schutznormen für die deutsche Flüchtlingspolitik
Marieluise Beck
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
10.00 Uhr Die Bedeutung internationaler Schutznormen für die deutsche Rechtspolitik
Hansjörg Geiger
Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz
10.15 Uhr Über die Notwendigkeit einer vollen Beachtung des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes im deutschen Recht
Jochen A. Frowein
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg
11.15 Kaffeepause
11.45 Uhr Vorstellung des Memorandums II: Zur derzeitigen Situation des deutschen Asylverfahrens
Reinhard Marx
Rechtsanwalt in Frankfurt a. M., Mitglied der Memorandumsgruppe
12.00 Uhr Podiumsdiskussion:
Verwirklichung des Menschenrechtsschutzes in Deutschland – entspricht die deutsche Asylpraxis internationalen Schutzstandards?
Albert Maximilian Schmid
Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Bertold Sommer
Richter am Bundesverfassungsgericht a. D.
Reinhard Marx
Günter Burkhardt
Geschäftsführer von RPO ASYL
Stefan Berglund
Moderation:
Ulrike Holler
Hessischer Rundfunk
13.00 Uhr Mittagspause
14.30 Uhr Arbeitsforen
1. Die Bedeutung der Menschenrechte für die Gewährung des internationalen Schutzes:
Was ist Verfolgung? Was bedeutet effektiver Schutz? Was umfassen die Verfolgungsgründe des Artikels 1 A (2) GFK? Wann greift subsidiärer Schutz?
Christoph Bierwirth, UNHCR Genf
Gregor Noll, Universität Lund, Schweden
Viktor Pfaff, Rechtsanwalt in Frankfurt a. M.
Judith Putzer, Unabhängiger Bundesasylsenat, Wien
Maren Thomsen, Richterin am Verwaltungsgericht Schleswig
Moderation: Wilfried Buchhorn, UNHCR Berlin
2. Das Deutsche Asylverfahren auf dem Prüfstand:
Analyse ausgewählter Aspekte des deutschen Asylverfahrens anhand völkerrechtlicher Standards: Verfahrenszugang und –durchführung, Anerkennungspraxis und Abschiebungsschutz / Abschiebungspraxis
Günter Burkhardt
Jessica te Heesen, Evangelisches Flüchtlingsreferat, Düsseldorf
Christoph Jestaedt, Richter am Verwaltungsgericht Dresden
Reinhard Marx
Hartmut Sprung, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Moderation: Karin Asboe, Diakonisches Werk Rheinland
3. Das Recht im Asyl – Menschenrechte und Statusfragen:
Ausgewählte soziale Rechte und deren Verankerung in internationalen Verträgen. Arbeit, Familieneinheit, Freizügigkeit, Erziehung und medizinische Versorgung für Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzbedürftige und Menschen ohne legalen Aufenthalt
Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin
Thilo Marauhn, Universität Gießen
Harald Meyer, Richter am Verwaltungsgericht Braunschweig
Sybille Röseler, Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Moderation: Monika Lüke, Büro des Bevollmächtigten des Rates der EKD
4. Umsetzung internationaler Menschenrechtsabkommen in DeutschlandÜberwachung, Beschwerdemöglichkeiten und Kontrollmechanismen menschenrechtlicher Verträge und deren Institutionen (u.a. EMRK – EGMR, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte – UN-Menschenrechtsausschuss, UN-Anti-Folter-Konvention – Anti-Folter-Ausschuss, Kinderrechtskonvention (CRC) – UN-Kinderrechtsausschuss, Frauenrechtskonvention (CEDAW) – UN-Frauenrechtsausschuss).Schwester Cornelia Bührle, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Brüssel
Reinhard Klaushofer, Österreichischer Menschenrechtsbeirat
Erich Peter, Rechtsanwalt in Bremen
Nivedita Prasad, Koordinierungsstelle BAN YING e.V.
Almut Wittling-Vogel, Bundesministerium der Justiz
Moderation: Petra Follmar-Otto, Deutsches Institut für Menschenrechte
5. Menschenrechte und KinderflüchtlingeInternationaler Schutz von Kindern und Minderjährigen auf der Flucht, Anwendung der Kinderrechtskonvention.Lothar Krappmann, Freie Universität Berlin; Albert Riedelsheimer, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge, Nürnberg; Reinhard Wiesner, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Malte Krause, Senatsverwaltung für Inneres, BerlinModeration: Anna Büllesbach, UNHCR Nürnberg
6. Internationale Schutzstandards und die Umsetzung des ZuwanderungsgesetzesWeiterer Änderungs- und Anpassungsbedarf an die Genfer Flüchtlingskonvention und die EUQualifikationsrichtlinie?Referentinnen und Referenten:Hubert Heinhold, Rechtsanwalt in München
Thomas Groß, Universität Gießen
Frank Mengel, Bundesministerium des Innern
Vera Weißflog, SPD-Bundestagsfraktion
Anja Klug, UNHCR GenfModeration: Jochen Hayungs, Büro der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
7. Grenzen des internationalen SchutzesEntsprechen der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung und die Anwendung der Ausschlusstatbestände in Deutschland internationalen Schutzstandards? Auseinandersetzung mit § 73 AsylVfG und Art. 1 C (5) und (6) GFK. bzw. § 60 Abs. 8 AufenthG und Art. 1 F GFK bzw. Art. 33 (2) GFK.Michael Kleinhans, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Marei Pelzer, PRO ASYL
Michael Ton, Rechtsanwalt aus Dresden
Andreas Zimmermann, Universität Kiel
Roland Bank, UNHCR BerlinModeration: Nele Allenberg, amnesty international
16:00 Uhr Kaffeepause
16:30 Uhr Fortsetzung der Arbeitsforen
18:00 Uhr Ende der Arbeitsforen
19:00 Uhr Bootsfahrt
Dienstag, 21. Juni 2005
09:00 Uhr Die Bedeutung der Menschenrechte in der Europäischen Union
Institutionen, Grundlagen, Verträge und deren konkrete UmsetzungGregor Noll, Universität Lund, Schweden
anschl. Diskussion
10:30 Uhr Kaffeepause
11:00 Uhr Gratwanderung: Menschenrechte, internationaler Schutz und TerrorismusbekämpfungEine aktuelle BestandsaufnahmeTheodoor van Boven, ehemaliger UN-Sonderberichterstatter für Folter
11:30 Uhr PodiumsdiskussionIm Zweifel für die Sicherheit?Im Spannungsfeld von innerer Sicherheit und MenschenrechtsschutzTeilnehmerinnen und TeilnehmerGerhart Baum, Bundesinnenminister a.D.Wolfgang Bosbach, Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-BundestagsfraktionTheodoor van Boven, ehemaliger UN-Sonderberichterstatter für FolterRalf Stegner, Innenminister des Landes Schleswig-HolsteinWolfgang Grenz, Leiter der Abteilung Länder und Asyl bei amnesty internationalModeration: Heiner Bielefeldt, Deutsches Institut für Menschenrechte
13:00 Uhr SchlusswortStefan Berglund, UNHCR-Vertreter in Deutschland
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