Vor knapp zwei Jahren wurde ein rechtlicher Status unterhalb der Duldung in das Aufenthaltsgesetz geschrieben, die „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ (§ 60b). Für die Betroffenen hat es nicht nur rechtlich schwerwiegende Folgen, diese sogenannte „Duldung light“ erteilt zu bekommen.
In seinem Vortrag im Vorfeld des 21. Berliner Symposiums zum Flüchtlingsschutz spricht der Berliner Rechtsanwalt Federico Traine darüber aus juristischer Sicht. Kurze Einblicke in die Anwendungspraxis in Sachsen und in Hessen gewähren Angela Müller, Geschäftsleiterin des Sächsischen Flüchtlingsrats, und Lea Rosenberg, Referentin für Migration, Flucht und Asyl beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Hessen. Anschließend besteht die Möglichkeit zu Rückfragen und Diskussion.
Federico Traine, Rechtsanwalt
Moderation: Inga Matthes, Deutsches Rotes Kreuz
Zusätzliche Beiträge durch:
Angela Müller, Geschäftsleiterin des Sächsischen Flüchtlingsrats
Lea Rosenberg, Der Paritätische Hessen, Referentin Migration, Flucht und Asyl