Assisstierter Suizid

Zwischen Gesetz und Gewissen

Tagung zur Frage des assistierten Suizids

© Kristina Weiss

„Ich werde aber niemandem ein tödliches Gift geben, auch nicht, wenn ich darum gebeten werde“ - so heißt es in der Überlieferung des Hippokratischen Eides. Der Wunsch nach tatkräftiger ärztlicher Unterstützung beim Sterben aber ist trotz bester Versorgung bei manchen Menschen sehr groß. Oft steht unerträgliches Leid dahinter. Wie reagieren wir als Gesellschaft auf solche tragischen Grenzsituationen? Die Tagung „Zwischen Gesetz und Gewissen. Folgen des assistierten Suizids für die ärztliche Rolle und die Gesellschaft“ am 7. September wird sich dieser Frage widmen.

Im Deutschen Bundestag fand Ende des letzten Jahres eine Orientierungsdebatte zu dieser Frage statt. Diese soll in eine gesetzliche Regelung zum so genannten assistierten Suizid münden. Vier Gesetzentwürfe stehen zur Diskussion, die sehr unterschiedliche Vorstellungen von der Gestalt einer guten Unterstützung der Betroffenen repräsentieren. Im November soll in zweiter und dritter Lesung über eine Gesetzesänderung entschieden werden.

In der aktuellen Debatte ist die Rolle von Ärztinnen und Ärzten beim assistierten Suizid immer stärker in den Fokus gerückt. Gerade bei schwer kranken und alten Menschen sind Ärzte besondere Bezugspersonen und stehen für professionelle Hilfe. Nicht von allen Landesärztekammern wird das ärztliche Ethos, das der Hippokratische Eid beschreibt, noch geteilt. Soll die Frage nach der ärztlichen Suizidbeihilfe verbindlich geregelt sein oder ist der assistierte Suizid vielmehr allein eine Gewissensfrage? Welche Folgen hätte eine Veränderung der momentan geltenden Bestimmungen für das professionelle Ethos der Ärzteschaft – und damit auch für die Gesellschaft?

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

 

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