Stephan Mayer Bundesinnenministerium

Beitrag des Parlamentarischen Staatssekretärs aus dem Bundesinnenministerium

Stephan Mayer

© Bildausschnitt Beitrag von Stephan Mayer beim Livestream des 20. Berliner Symposiums zum Flüchtlingsschutz

Ein „sehr ehrgeiziges, ambitioniertes Programm“ habe sich die Bundesregierung für die EU-Ratspräsidentschaft vorgenommen, sagte Stephan Mayer. Man werde sich für ein verpflichtendes Aufnahmeverfahren für Schutzsuchende bereits an den europäischen Außengrenzen einsetzen, so der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium in seinem Beitrag über die Schwerpunkte der EU-Ratspräsidentschaft.

Einen umfassenden „Neuanfang“ möchte die Bundesregierung im Blick auf die Lösung der „europäischen Migrationsfragen“ initiieren. Das heutige europäische Asylsystem sei „derart dysfunktional“, dass punktuelle Änderungen nicht genügten, betonte Mayer. Im Rahmen eines neuen Verfahrens an den europäischen Außengrenzen sollen Schutzsuchende nach den Vorstellungen seines Ministeriums registriert, identifiziert und auf ihre Gesundheit geprüft werden, außerdem soll ein „Sicherheitscheck“ unternommen werden. Ebenfalls bereits an den Grenzen soll „differenziert werden, wer eine Perspektive hat, Schutz gewährt zu bekommen, und wer nicht“. Der Staatssekretär kündigte an, teilweise auch ordentliche Asylverfahren an den Grenzen durchführen zu wollen. Solche „beschleunigten Asylverfahren“ seien zum Beispiel bei Schutzsuchenden aus sicheren Herkunftsstaaten denkbar.

Im Blick auf die Verteilung von Schutzsuchenden in Europa müsse die derzeitige Ungleichheit beendet werden, forderte Mayer. Auch bei der „Verteilung von Flüchtlingen mit Perspektive“ werde man einen „neuen, mutigen Ansatz“ präsentieren, der alle europäischen Mitgliedsstaaten einbeziehe.

Die Bundesregierung plane außerdem, der „Sekundärmigration effektiver entgegenzutreten“. Das aktuelle Fristsystem müsse abgeschafft, Überstellungen vereinfacht und beschleunigt werden. Geplant ist in diesem Zusammenhang, dass Aufnahme- und Sozialleistungen nur der Mitgliedsstaat gewähren soll, der für die betreffenden Schutzsuchenden zuständig ist, „damit es keinen Anreiz gibt, sich in Länder zu begeben, in denen die Leistungen hoch sind“.

2020 22-23 Jun

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