Montag, 22. Juni 2026
Französische Friedrichstadtkirche (Berlin-Mitte)
09:30 Uhr Begrüßung zum Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz
Dr. Friederike Krippner, Evangelische Akademie zu Berlin
09:45 Uhr Grußwort des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge
Barham Salih, UNHCR
09:50 Uhr Globaler Schutz und gemeinsame Verantwortung: Warum die Genfer Flüchtlingskonvention heute besonders zählt
Katharina Thote, UNHCR
10:15 Uhr „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ – Memorandum für einen starken Flüchtlingsschutz
Wiebke Judith, PRO ASYL, Katharina Voss, Diakonie Deutschland
10:30 Uhr Kaffeepause
11:00 Uhr Unter Druck: Flüchtlingsschutz und Rechtsstaatlichkeit verteidigen
Karl Kopp, PRO ASYL
Jann-Luca Künßberg, Correctiv
Berenice Böhlo, Rechtsanwältin (angefragt)
12:15 Uhr Globale Ordnung unter Druck - Migration gestalten in unsicheren Zeiten
Prof. Dr. Lars Castellucci, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe
12:45 Uhr Mittagspause
13:45 Uhr Migration als Chance - eine Kommunale Sicht
Dr. Joy Alemazung, Bürgermeister Heubach (Videostatement)
Dr. Nargess Eskandari-Grünberg, Frankfurt
Sham Salahe, Stadträtin Schwabach
Moderation: N.N.
14:15 Uhr Politik im Gespräch zum Flüchtlingsschutz - World Café
Clara Bünger, MdB Die Linke
Marcel Emmerich, MdB Bündnis90 /Die Grünen
Hakan Demir, MdB SPD (angefragt)
N.N., MdB CDU (angefragt)
16:15 Uhr Arbeitsforen
AF 1: Die Situation im Sudan und die Fluchtwege heraus
Es ist die größte humanitäre Katastrophe weltweit im Moment, trotzdem selten in den Schlagzeilen. Mindestens 150.000 Menschen haben ihr Leben allein während des Völkermordes in Dafur im letzten Oktober verloren. Geschätzte 12 Millionen Menschen wurden aus ihrem Zuhause vertrieben, mache mehrfach aufgrund sich verschiebender Frontlinien, davon sind gut 3 Millionen in den Nachbarländern Chad, Ägypten, Äthiopien und Tigrai - gut 14.000 in Europa. Tausende Familien haben seit Monaten kein Zeichen von Angehörigen, die in den Folterkellern im Sudan verschwunden sind, in libyschen Lagern oder in Gefängnissen auf Kreta festsitzen. Weniger als 1.000 Sudanes*innen haben es geschafft in Deutschland einen Asylantrag zu stellen.
Helen Rezene, PRO ASYL
Khadiga Mustafa, Borderline Europe
Martina Liedke, Amnesty International
AF 2: Aktuelle Entwicklungen im Familiennachzug
Auch im Jahr 2026 bleibt Familiennachzug zu Schutzberechtigten ein bewegtes Themenfeld: Anhaltende und neue Konflikte - etwa in der Region Afghanistan, Iran und Pakistan - erschweren sowohl für betroffene Familien als auch für zuständige Behörden die eh schon strapazierten Verfahren. Gleichzeitig sorgen rechtliche Veränderungen für Unsicherheit, etwa die Aussetzung des Familiennachzuges zu subsidiär Schutzberechtigten, die lediglich durch eine praktisch kaum relevante Härtefallregelung abgefedert werden soll. In diesem Forum nehmen wir die Entwicklungen genauer in den Blick und diskutieren auch, welche Vorgehensweisen anderer EU-Mitgliedstaaten sich bewährt haben.
Dr. Nikolas Göllner (Referat 509) und Alina Leo (Referat 508), Auswärtiges Amt
Dr. Corinna Ujkašević, IRAP
Dr. Friederike Alm, Forschungsbereich, BAMF
Moderation: Sophia Stockmann, Deutscher Caritasverband
AF 3: Aufenthaltsverfestigung nach dem Schutzstatus: Praxis, Hürden und Perspektiven
Ausreisepflichtigen Menschen sowie Menschen mit befristetem Aufenthaltsstatus bieten sich grundsätzlich verschiedene rechtliche Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung. Jedoch bedarf es nicht zuletzt aufgrund des Auslaufens des Chancen-Aufenthaltsrechts (§ 104c AufenthG) einer Reevaluierung bestehender Bleiberechtsregime. Das Arbeitsforum beleuchtet vor diesem Hintergrund aktuelle Bedarfe und stellt sich – auch anlässlich gegenwärtiger politischer Reformvorhaben – die Frage, wie ein zukunftsfähiges Bleiberecht ausgestaltet werden könnte. Anhand konkreter Beispiele soll zudem gemeinsam erörtert werden, welche Personengruppen auf Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften durch das Raster fallen und welche Lösungsansätze insofern verfolgt werden könnten.
Jenny Fleischer, Rechtsanwältin
Kristian Garthus-Niegel, Sächsischer Flüchtlingsrat
Moderation: Nora Brezger, PRO ASYL
AF 4: Identitätsklärung als Schlüssel zur Integration
Die verlässliche Klärung der Identität ist eine zentrale Voraussetzung für den Zugang zu aufenthaltsrechtlichen Perspektiven. Das Arbeitsforum beleuchtet aktuelle Fragestellungen rund um die Voraussetzungen für die Einbürgerung, die Ausstellung von Geburtsurkunden sowie von Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnissen. Im Fokus stehen dabei auch praktische Herausforderungen sowie rechtsbereichsübergreifende Lösungsansätze.
Oliver Röhr, Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf
Moderation: Dr. Annika Fischer-Uebler, DIMR
AF 5: Syrien: Entscheidungspraxis, Rückkehr und Situation im Land
Das Arbeitsforum beleuchtet die aktuelle Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Bezug auf Asylsuchende aus Syrien sowie wird die gegenwärtige Situation im Land. Es werden Perspektiven und Herausforderungen im Zusammenhang mit Rückkehrmöglichkeiten sowie rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen diskutiert.
Dr. Patrick Schmidtke, BAMF
Tareq Alaows, PRO ASYL
Moderation: Mathis Wichmann, UNHCR
AF 6: Iran zwischen Krieg und Repression
Die Menschen im Iran befinden sich in einer doppelten Zwangslage. Einerseits sind sie den Folgen des Krieges ausgesetzt, andererseits verschärft das Regime die unmenschliche Repression gegen die eigene Bevölkerung immer weiter. Die Zivilbevölkerung hat keinen Zugang zu Schutzräumen, die Zahl der Hinrichtungen steigt, Protestierende werden verfolgt, inhaftiert und getötet. Gleichzeitig sinken in Deutschland die Schutzquoten für iranische Asylsuchende seit Jahren. Ungeachtet einer sich dramatisch verschlechternden Menschenrechtslage. Im Arbeitsforum wollen wir gemeinsam mit Vertreter*innen der iranischen Diaspora und Zivilgesellschaft diskutieren, was es für die Menschen im Iran bedeutet, zwischen Krieg und staatlicher Gewalt aufgerieben zu werden, und welche konkreten Schritte Deutschland und Europa unternehmen müssen. Denn Solidarität mit den Menschen im Iran darf sich nicht in Sonntagsreden und Lippenbekenntnissen erschöpfen – sie muss sich in Schutz und Aufnahme konkret zeigen.
Hamid Nowzari, Geschäftsführer Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin
Daniela Sepehri, Journalistin
Moderation: Nina Alizadeh Marandi, Amnesty International
18:00 Uhr Abendessen
Dienstag, 23. Juni 2026
Heilig-Kreuz-Kirche (Berlin-Kreuzberg)
9:00 Uhr Grußwort der Evangelischen Kirche in Deutschland
Prälatin Dr. Anne Gidion, Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union
9:15 Uhr Deutsche Migrationspolitik zwischen Anspruch und Umsetzung
Bernd Krösser, Staatssekretär beim Bundesminister des Inneren
Dr. Julia Duchrow, Generalsekretärin Amnesty International Deutsche Sektion
Nadja Saborowski, Deutsches Rotes Kreuz
Moderation: Dr. Roland Bank, UNHCR
10:45 Uhr Normalisierung und Narrativ-Verschiebung: Migration und politische Dynamiken im EU-Parlament (Englisch)
Julie Lejeune, Direktorin ECRE
Erik Marquardt, MdEP
Olivia Sundberg Diez, Amnesty International
Jan-Christoph Oetjen, MdEP (Videostatement)
Moderation: Wiebke Judith, PRO ASYL
11:30 Uhr Arbeitsforen GEAS
ABGESAGT | GEAS Forum I: Effizientes und faires Asylverfahren durch Asylverfahrensberatung
Wie trägt die Asylverfahrensberatung (AVB) zu einem effizienten und fairen Asylverfahren bei? Welche Rolle spielt der Zugang zu unabhängiger rechtlicher Beratung für die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten – und wo liegen aktuelle Herausforderungen? Das Arbeitsforum beleuchtet, welchen konkreten Mehrwert die AVB sowohl für Asylsuchende als auch das Verfahren bietet, welche rechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere im Kontext des GEAS – zu beachten sind und wie verlässlich Informationen im Verfahren vermittelt werden. Zudem werden aktuelle finanzielle und politische Entwicklungen eingeordnet, Handlungsspielräume der Länder untersucht, die Rolle von § 12a AsylG beleuchtet. Das Forum lädt dazu ein, Erfahrungen zu teilen, offene Fragen zu diskutieren und gemeinsame Perspektiven für eine Stärkung der Asylverfahrensberatung zu entwickeln.
N.N., BMJV
Moderation: Kitty Thiel, AWO
GEAS Forum II: Grenz- und Flughafenverfahren
Seit 1993 hat Deutschland ein Sonderasylverfahren an den Flughäfen. Durch die GEAS-Reform wird dies nun durch das neue verpflichtende Asylgrenzverfahren abgelöst. Das bedeutet, dass mehr Personen in das Asylverfahren am Flughafen kommen können und dort auch länger bleiben müssen – von bisher bis zu 19 Tage zu drei Monaten oder bei Ablehnung sogar bis zu sechs Monaten. An fünf bis sechs Standorten soll das neue Grenzverfahren stattfinden, währenddessen die Betroffenen als nicht-eingereist gelten. Was bedeutet das für die Asylsuchende, die Behörden und rechtliche Beratung sowie andere Unterstützung? Eine weitere Neuerung ist der Monitoring Mechanismus, der für die neuen Überprüfungen sowie die Asylverfahren an der Grenze gilt. Diese Fragen und Themen werden im Forum diskutiert.
Tim Kliebe, Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main
Annika Fischer-Uebler, Deutsches Institut für Menschenrechte
Emily Barnickel, Flüchtlingsrat Berlin
Moderation: Wiebke Judith, PRO ASYL
GEAS Forum III: Besondere Bedarfe erkennen, Aufnahme- und Verfahrensrechte sichern, Praxis verändern
Die GEAS-Reform ordnet das europäische Asyl- und Aufnahmesystem neu und stellt die Praxis vor zentrale Fragen: Wer gilt als besonders schutzbedürftig? Wie werden besondere Verfahrens- und Aufnahmebedarfe frühzeitig erkannt? Und was folgt daraus konkret für Verfahren, Aufnahme und Unterbringung?
Der Workshop setzt bei Antragstellenden mit besonderen Bedarfen an und fragt, was die neuen Vorgaben in der Praxis bedeuten: für Identifizierung, Verfahrensgarantien, Aufnahmebedingungen und Zuständigkeiten von Bund und Ländern. Im Mittelpunkt steht, wie die Reform umgesetzt werden muss — und wo neue Risiken für bedarfsgerechte Unterstützung, den Zugang zu Rechten und faire Verfahren entstehen.
Claire Deery, Rechtsanwältin
Sophia Eckert, Handicap International
GEAS Forum IV: Neue “sichere” Herkunftsländer - Indien, Bangladesch und Türkei
Sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland wird die Liste der als „sicher” eingestuften Herkunftsstaaten massiv ausgeweitet. Indien und Bangladesch stehen auf der neuen verbindlichen EU-Liste, die Türkei soll als EU-Beitrittskandidatin automatisch als sicher gelten. Zugleich kann die Bundesregierung seit Dezember 2025 per Rechtsverordnung und ohne Zustimmung des Bundesrats weitere Staaten als sicher einstufen. Die Einstufung als „sicher” steht in vielen Fällen in offenem Widerspruch zur tatsächlichen Menschenrechtslage und die Folgen für Schutzsuchende sind gravierend. Beschleunigte Verfahren, verkürzte Klagefristen und eine Beweislastumkehr erschweren eine faire und unvoreingenommene Einzelfallprüfung massiv. Im Arbeitsforum wollen wir diskutieren, welche Konsequenzen die Ausweitung des Konzepts der sicheren Herkunftsstaaten für besonders gefährdete Gruppen hat, wie die menschenrechtliche Lage in den als sicher eingestuften Ländern ist und welche Auswirkungen derartige Listen auf Asylverfahren haben.
N.N., Vorstand LSVD
Amke Dietert, Amnesty International Türkei-Kogruppe
Shammi Haque, Journalistin
Moderation: Dr. Rhea Nachtigall, Universität Gießen
GEAS Forum V: GEAS in Italien und Griechenland (Englisch)
Mit GEAS wird die/er Asylantragsteller*in zunächst einmal hinter Gittern landen. Blaupausen für das zukünftige System gibt es in Italien und Griechenland. Den Hot Spot Approach gibt es in Italien und Griechenland seit 2015 als Praxistest für Screening Procedures die mit GEAS obligatorisch werden: Menschen werden bei Ankunft direkt „sortiert“, in ein reguläres Asylverfahren oder beschleunigtes Verfahren geschickt. Ausschlaggebend ist, ob die Person „wahrscheinlich kein Recht auf Asyl hat“, weil nicht „vulnerabel“ oder einem „sicheren“ Herkunftsland stammend. Die Zivilgesellschaft soll zu dem System keinen Zugang mehr haben. Monitoring ist nicht erwünscht. Wie sieht das in der Praxis aus? Wie können Geflüchtete in einem Hotspot erreicht werden?
Minos Mouzourakis, Rechtsanwalt der PRO ASYL-Schwesterorganisation Refugee Support Aegean (RSA)
Sophia Adolph, Borderline Europe Monitoring Projekt: From Palermo to Berlin: Solidarity and Resistance against Camps, Detention and the EU Migration Pact)
GEAS Forum VI: Unbegleitete Minderjährige: Wer schützt? Wer entscheidet? Wer ist zuständig?
Geflüchtete Kinder und insbesondere unbegleitete Minderjährige, die ohne sorgeberechtigte Personen (i.d.R. Eltern/teile) einreisen, werden in den GEAS-Rechtsakten als besonders schutzbedürftig gefasst. Die zum Teil deutlich ausgebaute Schutzgarantien für (unbegleitete) Minderjährige sind in der nationalen Umsetzungsgesetzgebung jedoch kaum sichtbar und strukturell verankert. Im Arbeitsforum sollen deshalb relevante Schnitt- und Bruchstellen zwischen Behörden, Jugendhilfe und Aufnahmestrukturen, sowie die praktische Umsetzung von Inobhutnahme, Alterseinschätzung, Asylverfahren und Unterbringung in Deutschland diskutiert werden. Ziel ist es, zentrale Herausforderungen zu benennen und zugleich Lösungsansätze für eine kindeswohlorientierte, rechtsstaatliche Praxis zu entwickeln.
Johanna Vogler, Gruppenleitung 61 (Grundlagen des Asylverfahrens, Prozessführung), Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Nerea González Méndez de Vigo, Referentin für Asyl, Flucht und Migration bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Helen Sundermeyer, Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V.
Ronald Reimann, "akinda - Berliner Netzwerk Einzelvormundschaften für unbegleitete minderjährige Geflüchtete" bei XENION - Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte in Berlin e.V.
Sainab Jama, Erfahrungsexpertin und Young Advocate, TDH
Moderation: Anna Weber, Terre des Hommes Deutschland e.V.
GEAS Forum VII: Sekundärmigration nach dem GEAS: Aufnahme und das neue „Dublin-Verfahren“ der AMM-VO
Wie wird zukünftig das Verfahren aussehen für Schutzsuchende, die über einen anderen europäischen Mitgliedsstaat nach Deutschland eingereist sind und in Deutschland einen Asylantrag stellen? Welche neuen Regelungen ergeben sich bezüglich Unterbringung, Rechtsmittel, Freiheitsbeschränkungen und Überstellung?
Robert Nestler, Equal Rights Beyond Borders
Heiko Habbe, Fluchtpunkt Hamburg
Moderation: Laura Hilb, Infoverbund Asyl
13:00 Uhr Imbiss
14:00 Uhr 75 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention: Die Magna Charta des Flüchtlingsrechts
Dr. Michael Griesbeck, Vizepräsident BAMF
14:30 Uhr Fazit und Ausblick: Flüchtlingsschutz zwischen Völkerrechtlicher Verpflichtung und politischem Wandel
Dr. Ulrich Maidowski, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D.
15:00 Uhr Ende