Seit 75 Jahren ist die Genfer Flüchtlingskonvention ein zentraler Pfeiler des internationalen Schutzsystems – ein Versprechen der Staatengemeinschaft, Menschen auf der Flucht Sicherheit, Rechte und Würde zu garantieren. Doch dieses Fundament gerät zunehmend ins Wanken. Weltweit, auch in Europa, werden Flüchtlingsschutz und das Recht auf Asyl politisch, rechtlich und praktisch infrage gestellt.
Gerade jetzt braucht es eine entschlossene gemeinsame Stimme. Beim 26. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz kommen Aktivist:innen, Jurist:innen, Vertreter:innen aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammen, um den Flüchtlingsschutz als Kern von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten zu verteidigen.
Denn wenn das Recht auf Schutz ausgehöhlt wird, steht mehr auf dem Spiel als einzelne Verfahren. Es geht um die Substanz unserer demokratischen Werte. Jetzt ist der Moment, zusammenzustehen und den Flüchtlingsschutz zu stärken.
Montag, 22. Juni 2026
Französische Friedrichstadtkirche (Berlin-Mitte)
09:30 Uhr Begrüßung zum Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz
Dr. Friederike Krippner, Evangelische Akademie zu Berlin
10:00 Uhr Grußwort des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge
Barham Salih, UNHCR
10:05 Uhr Globaler Schutz und gemeinsame Verantwortung: Warum die Genfer Flüchtlingskonvention heute besonders zählt
Katharina Thote, UNHCR
10:35 Uhr Kaffeepause
11:00 Uhr Unter Druck: Flüchtlingsschutz und Rechtsstaatlichkeit verteidigen
Karl Kopp, PRO ASYL
Prof. Dr. Naika Foroutan, DeZIM (angefragt)
Berenice Böhlo, Rechtsanwältin (angefragt)
N.N., Correctiv
12:15 Uhr Vorstellung Memorandum
N.N.
12:30 Uhr Mittagspause
13:45 Uhr Migration als Chance - eine Kommunale Sicht
Dr. Joy Alemazung, Bürgermeister Heubach (Videostatement)
N.N., Frankfurt
Noosha Aubel, Oberbürgermeisterin Potsdam (angefragt)
Moderation: N.N.
14:15 Uhr Politik im Gespräch zum Flüchtlingsschutz - World Café
Clara Bünger, MdB Die Linke
Marcel Emmerich, MdB Bündnis90 /Die Grünen
Hakan Demir, MdB SPD (angefragt)
Josef Oster, MdB CDU (angefragt)
15:45 Uhr Flüchtlingsschutz als Menschenrecht
Prof. Dr. Lars Castellucci, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe
16:15 Uhr Arbeitsforen
AF 1: Die Situation im Sudan und die Fluchtwege heraus
Informationen folgen
Helen Rezene, PRO ASYL
Khadija Mustapha, Borderline Europe
Martina Liedke, Amnesty International
AF 2: Aktuelle Entwicklungen im Familiennachzug
Auch im Jahr 2026 bleibt Familiennachzug zu Schutzberechtigten ein bewegtes Themenfeld: Anhaltende und neue Konflikte - etwa in der Region Afghanistan, Iran und Pakistan - erschweren sowohl für betroffene Familien als auch für zuständige Behörden die eh schon strapazierten Verfahren. Gleichzeitig sorgen rechtliche Veränderungen für Unsicherheit, etwa die Aussetzung des Familiennachzuges zu subsidiär Schutzberechtigten, die lediglich durch eine praktisch kaum relevante Härtefallregelung abgefedert werden soll. In diesem Forum nehmen wir die Entwicklungen genauer in den Blick und diskutieren auch, welche Vorgehensweisen anderer EU-Mitgliedstaaten sich bewährt haben.
Dr. Nikolas Göllner (Referat 509) und Alina Leo (Referat 508), Auswärtiges Amt
Dr. Corinna Ujkašević, IRAP
Dr. Friederike Alm, Forschungsbereich, BAMF
Moderation: Sophia Stockmann, Deutscher Caritasverband
AF 3: Aufenthaltsverfestigung nach dem Schutzstatus: Praxis, Hürden und Perspektiven
Informationen folgen
Jenny Fleischer, Rechtsanwältin
N.N., Sächsischer Flüchtlingsrat
AF 4: Identitätsklärung als Schlüssel zur Integration
Die verlässliche Klärung der Identität ist eine zentrale Voraussetzung für den Zugang zu aufenthaltsrechtlichen Perspektiven. Das Arbeitsforum beleuchtet aktuelle Fragestellungen rund um die Voraussetzungen für die Einbürgerung, die Ausstellung von Geburtsurkunden sowie von Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnissen. Im Fokus stehen dabei auch praktische Herausforderungen sowie rechtsbereichsübergreifende Lösungsansätze.
Oliver Röhr, Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf
Moderation: Dr. Annika Fischer-Uebler, DIMR
AF 5: Syrien: Entscheidungspraxis, Rückkehr und Situation im Land
Informationen folgen
Dr. Patrick Schmidtke, BAMF
Tareq Alaows, PRO ASYL
Moderation: Matthis Wichmann, UNHCR
AF 6: Iran zwischen Krieg und Repression
Die Menschen im Iran befinden sich in einer doppelten Zwangslage. Einerseits sind sie den Folgen des Krieges ausgesetzt, andererseits verschärft das Regime die unmenschliche Repression gegen die eigene Bevölkerung immer weiter. Die Zivilbevölkerung hat keinen Zugang zu Schutzräumen, die Zahl der Hinrichtungen steigt, Protestierende werden verfolgt, inhaftiert und getötet. Gleichzeitig sinken in Deutschland die Schutzquoten für iranische Asylsuchende seit Jahren. Ungeachtet einer sich dramatisch verschlechternden Menschenrechtslage. Im Arbeitsforum wollen wir gemeinsam mit Vertreter*innen der iranischen Diaspora und Zivilgesellschaft diskutieren, was es für die Menschen im Iran bedeutet, zwischen Krieg und staatlicher Gewalt aufgerieben zu werden, und welche konkreten Schritte Deutschland und Europa unternehmen müssen. Denn Solidarität mit den Menschen im Iran darf sich nicht in Sonntagsreden und Lippenbekenntnissen erschöpfen – sie muss sich in Schutz und Aufnahme konkret zeigen.
Hamid Nowzari, Geschäftsführer Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin
Daniela Sepehri, Journalistin
Sanaz Azimipour, Autorin (angefragt)
Moderation: Nina Alizadeh Marandi, Amnesty International
18:00 Uhr Abendessen
Dienstag, 23. Juni 2026
Heilig-Kreuz-Kirche (Berlin-Kreuzberg)
9:00 Uhr Grußwort der Evangelischen Kirche in Deutschland
Prälatin Dr. Anne Gidion, Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union
9:15 Uhr Deutsche Migrationspolitik zwischen Anspruch und Umsetzung
Bernd Krösser, Staatssekretär beim Bundesminister des Inneren
Dr. Julia Duchrow, Generalsekretärin Amnesty International Deutsche Sektion
N.N., BAGFW
10:45 Uhr Einfluss rechtspopulistischer Kräfte auf die EU-Politik
Julie Lejeune, Direktorin ECRE
Erik Marquardt, MdEP
Olivia Sundberg, Amnesty International
Jan-Christoph Oetjen, MdEP (Videostatement)
11:30 Uhr Arbeitsforen GEAS
GEAS Forum I: Effizientes und faires Asylverfahren durch Asylverfahrensberatung
Wie trägt die Asylverfahrensberatung (AVB) zu einem effizienten und fairen Asylverfahren bei? Welche Rolle spielt der Zugang zu unabhängiger rechtlicher Beratung für die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten – und wo liegen aktuelle Herausforderungen? Das Arbeitsforum beleuchtet, welchen konkreten Mehrwert die AVB sowohl für Asylsuchende als auch das Verfahren bietet, welche rechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere im Kontext des GEAS – zu beachten sind und wie verlässlich Informationen im Verfahren vermittelt werden. Zudem werden aktuelle finanzielle und politische Entwicklungen eingeordnet, Handlungsspielräume der Länder untersucht, die Rolle von § 12a AsylG beleuchtet. Das Forum lädt dazu ein, Erfahrungen zu teilen, offene Fragen zu diskutieren und gemeinsame Perspektiven für eine Stärkung der Asylverfahrensberatung zu entwickeln.
N.N., BMJV
Monique Müller, AURA
Moderation: Kitty Thiel, AWO
GEAS Forum II: Grenz- und Flughafenverfahren
Informationen folgen
Tim Kliebe, Rechtsanwalt
GEAS Forum III: Besondere Bedarfe erkennen, Aufnahme- und Verfahrensrechte sichern, Praxis verändern
Die GEAS-Reform ordnet das europäische Asyl- und Aufnahmesystem neu und stellt die Praxis vor zentrale Fragen: Wer gilt als besonders schutzbedürftig? Wie werden besondere Verfahrens- und Aufnahmebedarfe frühzeitig erkannt? Und was folgt daraus konkret für Verfahren, Aufnahme und Unterbringung?
Der Workshop setzt bei Antragstellenden mit besonderen Bedarfen an und fragt, was die neuen Vorgaben in der Praxis bedeuten: für Identifizierung, Verfahrensgarantien, Aufnahmebedingungen und Zuständigkeiten von Bund und Ländern. Im Mittelpunkt steht, wie die Reform umgesetzt werden muss — und wo neue Risiken für bedarfsgerechte Unterstützung, den Zugang zu Rechten und faire Verfahren entstehen.
Claire Deery, Rechtsanwältin
Sophia Eckert, Handicap International
GEAS Forum IV: Neue “sichere” Herkunftsländer - Indien, Bangladesch und Türkei
Sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland wird die Liste der als „sicher” eingestuften Herkunftsstaaten massiv ausgeweitet. Indien und Bangladesch stehen auf der neuen verbindlichen EU-Liste, die Türkei soll als EU-Beitrittskandidatin automatisch als sicher gelten. Zugleich kann die Bundesregierung seit Dezember 2025 per Rechtsverordnung und ohne Zustimmung des Bundesrats weitere Staaten als sicher einstufen. Die Einstufung als „sicher” steht in vielen Fällen in offenem Widerspruch zur tatsächlichen Menschenrechtslage und die Folgen für Schutzsuchende sind gravierend. Beschleunigte Verfahren, verkürzte Klagefristen und eine Beweislastumkehr erschweren eine faire und unvoreingenommene Einzelfallprüfung massiv. Im Arbeitsforum wollen wir diskutieren, welche Konsequenzen die Ausweitung des Konzepts der sicheren Herkunftsstaaten für besonders gefährdete Gruppen hat, wie die menschenrechtliche Lage in den als sicher eingestuften Ländern ist und welche Auswirkungen derartige Listen auf Asylverfahren haben.
N.N., Vorstand LSVD
Amke Dietert, Amnesty International Türkei-Kogruppe
Dr. Rhea Nachtigall, Universität Gießen
Shammi Haque, Journalistin
GEAS Forum V: GEAS in Italien und Griechenland
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Minos Mouzourakis, Rechtsanwalt der PRO ASYL-Schwesterorganisation Refugee Support Aegean (RSA)
N.N., Borderline Europe Monitoring Projekt: From Palermo to Berlin: Solidarity and Resistance against Camps, Detention and the EU Migration Pact)
GEAS Forum VI: Unbegleitete Minderjährige
Informationen folgen
Johanna Vogler, BAMF
Nerea Gonzales Mendez de Vigo
13:00 Uhr Imbiss
14:00 Uhr Was uns orientiert: 75 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention - ein persönlicher Rückblick aus der Praxis
Dr. Michael Griesbeck, Vizepräsident BAMF
14:30 Uhr Fazit und Ausblick: Flüchtlingsschutz zwischen Völkerrechtlicher Verpflichtung und politischem Wandel
Dr. Ulrich Maidowski, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D.
15:00 Uhr Ende