Lebendorganspende neu geregelt

Fachgespräch

Lebendorganspende neu geregelt

Wie gelingt eine verantwortungsvolle Umsetzung?

Tagungsnr.
26128
Von: 01.07.2026 16:00
Bis: 01.07.2026 19:00
Online

© SABBIR / Adobe Stock | mit KI generiert

Mit der Reform des Transplantationsgesetzes werden die Möglichkeiten der Organspende lebender Personen erweitert und zugleich neue Schutzvorgaben eingeführt. Das Fachgespräch widmet sich der Frage, welche ethischen, medizinischen und praktischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Neuregelungen verantwortungsvoll umgesetzt werden können.

Inhalt

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes hat der Deutsche Bundestag im März wichtige Änderungen für die Lebendorganspende beschlossen. Die Reform ermöglicht unter anderem neue Formen der Spende, wie die Überkreuz-Lebendspende von Nieren und die anonyme Lebendnierenspende. Gleichzeitig wird der bisherige Subsidiaritätsgrundsatz – nach dem eine Lebendspende nur in Betracht kam, wenn keine postmortale Organspende verfügbar war – aufgehoben. Darüber hinaus soll der Schutz von Spenderinnen und Spendern verbessert werden: durch detailliertere Vorgaben zur Aufklärung über die mit einer Lebendspende verbundenen Risiken, durch eine verpflichtende psychosoziale Evaluation potenzieller Spenderinnen und Spender und durch den Einsatz von Begleitpersonen bei Lebendspenden.

In den parlamentarischen Anhörungen zum Gesetzentwurf wurde deutlich, dass die Reform zwar breite Zustimmung findet, ihre praktische Umsetzung jedoch zahlreiche ethische, medizinische und organisatorische Fragen aufwirft. Wie kann Freiwilligkeit in komplexen familiären oder emotionalen Entscheidungssituationen verlässlich beurteilt werden? Welche Formen unabhängiger Beratung und psychosozialer Begleitung sind
notwendig, um Spenderinnen und Spender angemessen zu unterstützen? Und welche Folgen hat die Aufhebung des Subsidiaritätsprinzips für das ärztliche Ethos und die Rolle der Transplantationsmedizin?

Das Fachgespräch greift diese Fragen auf und bringt Perspektiven aus Ethik, Medizin und psychosozialer Praxis zusammen. Ziel ist es, zentrale Herausforderungen der Umsetzung des neuen Gesetzes zu diskutieren und zu überlegen, welche institutionellen Strukturen und professionellen Konzepte nötig sind, um eine verantwortungsvolle Praxis der Lebendorganspende zu gewährleisten.

Zur Veranstaltung lädt die Evangelische Akademie zu Berlin in Kooperation mit dem Zentrum für Gesundheitsethik (ZfG) an der Evangelischen Akademie Loccum ein.

Programm

16:00 Uhr Begrüßung und Einführung

16:10 Uhr Ethische Fragen im Zusammenhang mit der Änderung des TPG
Prof. Dr. Silke Schicktanz, Professorin für Kultur und Ethik der Biomedizin, Universitätsmedizin Göttingen; Präsidentin der Akademie für Ethik in der Medizin e.V. (AEM)

16:45 Uhr Was bedeuten die neuen gesetzlichen Vorgaben für Ärzt*innen?
Prof. Dr. med. Barbara Suwelack, Sektion Transplantationsnephrologie, Universitätsklinikum Münster; Leiterin Deutsches Lebendspende Register

17:20 Uhr Beratung und psychosoziale Begleitung bei der Lebendorganspende
PD Dr. Mariel Nöhre, Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie, Medizinische Hochschule Hannover; Vorsitzende der Kommission Psychologie/Psychosomatik der Deutschen Transplantationsgesellschaft e.V. (DTG)

17:55 Uhr Welche Folgen haben die neuen gesetzlichen Vorgaben für die Praxis?
Diskussion mit Referierenden und dem Publikum

19:00 Uhr Ende

Änderungen des Programmablaufs vorbehalten.

ZFG Zentrum für Gesundheitsethik an der Evangelischen Akademie Loccum

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Leitung

Simone Ehm

Studienleiterin Medizin- und Pflegeethik

Telefon (030) 203 55 - 502

Organisation

Susanne Wünsch

Mitarbeiterin Veranstaltungen und Finanzen

Telefon (030) 203 55 - 405

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