„Menschenwürde in der Praxis“
Rückblick auf die Online-Veranstaltungen zum Flüchtlingsschutzsymposium
Das Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz steht noch aus, hat aber seine Schatten in fachlichen Hinsichten schon voraus geworfen: Drei Online-Veranstaltungen für Teilnehmer*innen mit vertieften Rechtskenntnissen haben unter der Überschrift „Menschenwürde in der Praxis“ stattgefunden. Hier sind sie dokumentiert.
Wann ist die Anordnung von Quarantäne für welchen Zeitraum zulässig? Wie muss Infektionsschutz in „besonderen Einrichtungen“, zu denen auch die Unterkünfte von Asylsuchenden zählen, aussehen? Über „Coronabedingte Freiheitsentziehungen“ referierte der Berliner Fachanwalt für Migrationsrecht Rolf Stahmann in der ersten Online-Veranstaltung am 28. Mai. Er stellte das Infektionsschutzgesetz vor, das zum Ziel hat, Infektionen frühzeitig zu erkennen, vorzubeugen und die Weiterverbreitung zu verhindern. Alle Maßnahmen, die aufgrund dieses Gesetzes auf Bundes- oder Länderebene erfolgen, „müssen erforderlich und geeignet sein im Blick auf den Zweck des Gesetzes“, betonte er.
Die „Praxis der Leistungskürzungen und Sanktionen im AsylbLG und die aktuelle Rechtsprechung“ standen im Fokus der Ausführungen des Passauer Rechtsanwalts Klaus Schank bei der 2. Online-Veranstaltung am 4. Juni. Er machte deutlich, dass das Dritte Änderungsgesetz des Asylbewerberleistungsgesetz und das so genannte Geordnete Rückkehrgesetz Kürzungen von Leistungen und Einschränkungen von Ansprüchen mit sich gebracht haben. Diese seien allerdings teilweise „verfassungsrechtlich fragwürdig“. Der Experte für Flüchtlingssozialrecht machte durch Hinweise auf konkrete Tatbestände darauf aufmerksam, wo Möglichkeiten bestehen, Leistungskürzungen anzugreifen.
In der dritten Online-Veranstaltung am 10. Juni stellte Peter Schlotzer von der Dezernatsleitung im Regierungspräsidium Darmstadt Möglichkeiten der „Identitätsklärung bei Geflüchteten“ vor. Er erläuterte die entsprechenden Rechtsgrundlagen und gab Handlungsempfehlungen für die Klärung von Identitäten insbesondere im Einbürgerungsverfahren. Dabei ging es um vielfältige Probleme: Hat man seine Mitwirkungspflicht erfüllt, auch wenn man zur Dokumentenbeschaffung ohne Erfolg tätig geworden ist? Oder: Was beweist der „Blaue Flüchtlingspass“? Am Beispiel von Somalia legte der Referent dar, wie die Identität von Personen aus einem Herkunftsland ermittelt wird, in dem staatliche Strukturen nicht existieren oder staatliche Organe nicht handlungsfähig sind.
Das 20. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz wird am 22. und 23. Juni ebenfalls digital stattfinden.
Erschienen am 22.06.2020
Aktualisiert am 03.08.2020