Die politische und rechtliche Debatte um den assistierten Suizid ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2020 von der Frage geprägt, wie das vom Gericht grundsätzlich festgestellte Recht auf selbstbestimmtes Sterben gesetzlich ausgestaltet werden kann, ohne Schutzbedarfe und Gefährdungslagen aus dem Blick zu verlieren. Mit dem Entwurf eines Suizidpräventionsgesetzes sollen Suizidprävention als eigenständige öffentliche Aufgabe strukturell gestärkt und bestehende Hilfs- und Präventionsangebote besser koordinieren werden.
Damit stellt sich die weiterführende Frage nach dem Verhältnis beider Gesetzgebungsvorhaben. Selbstbestimmung und Suizidprävention markieren dabei keine gegensätzlichen Prinzipien, sondern verweisen auf unterschiedliche Dimensionen staatlicher und gesellschaftlicher Verantwortung. Von zentraler Bedeutung ist dabei, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit selbstbestimmte Entscheidungen respektiert und zugleich Krisen, Abhängigkeiten und besondere Vulnerabilitäten angemessen berücksichtigt werden.
Der Entwurf des Suizidpräventionsgesetzes und die dazu vorliegenden fachlichen Stellungnahmen eröffnen die Möglichkeit, die vorgesehenen Präventionsstrukturen auf ihre Reichweite und ihre Schnittstellen zu einer künftigen Regelung des assistierten Suizids zu befragen. Dabei geht es um mögliche Anforderungen an die weitere gesetzgeberische Ausgestaltung des assistierten Suizids als auch um die Frage, ob und wie die präventiven Strukturen ergänzt oder weiterentwickelt werden müssen.
Besonders wichtig ist diese Debatte für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hospize und Beratungsstellen sind mit Sterbewünschen und suizidalen Krisen konfrontiert. Daraus ergeben sich Anforderungen an Beratung und Begleitung, Krisenintervention, Qualifizierung, interprofessionelle Kooperation; klare Verantwortlichkeiten sind ebenso nötig wie organisationsethische Orientierung.
Das parlamentarische Fachgespräch führt Perspektiven aus Politik, Wissenschaft und Praxis zusammen. Es soll dazu beitragen, die Wechselwirkungen beider Gesetzgebungsvorhaben frühzeitig zu reflektieren und rechtliche, institutionelle und professionelle Anforderungen an eine kohärente Ausgestaltung zu bestimmen.
Das Fachgespräch wird gemeinsam von der Bevollmächtigten des Rates der EKD und der Evangelischen Akademie zu Berlin veranstaltet.
17:00 Uhr Ankommen und Imbiss
17:30 Uhr Begrüßung und Einführung
Dr. Friederike Krippner
17:40 Uhr Das Suizidpräventionsgesetz – Ziele, Instrumente und Erwartungen an Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Dr. Georg Kippels, Parlamentarischer Staatssekretär, MdB, Bundesministerium für Gesundheit
17:55 Uhr Sterbewünsche in der Praxis – Erfahrungen aus Pflege und Palliativmedizin, Kommunikation und Begleitung schwerkranker Menschen
Christine Noack, Referentin für Ethik und Diakonie, Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
18:10 Uhr Suizidprävention als Organisationsaufgabe – Perspektiven für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Christian Petzold, Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention
18:30 Uhr Gesetzliche Regelung des assistierten Suizids – Stand der parlamentarischen Beratungen, offene Fragen und gesetzgeberische Herausforderungen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdB
18:50 Uhr Gesetzgebung und Praxis im Dialog: Was braucht eine verantwortungsvolle Umsetzung?
Diskussion mit den Referierenden und den Teilnehmenden
19:20 Uhr Ausblick und Abschluss
Prälatin Dr. Anne Gidion
Moderation: Simone Ehm (Ev. Akademie zu Berlin), OKR Dr. Patrick Schnabel (Dienststelle der Bevollmächtigten des Rates der EKD)
19:30 Uhr Ende
Es handelt sich um ein geschlossenes Fachgespräch, eine Teilnahme ist nur nach persönlicher Einladung möglich.
Haus der EKD
Charlottenstraße 53/54
10117 Berlin