Selbstbestimmung schützen – Suizidprävention stärken

Parlamentarisches Fachgespräch

Selbstbestimmung schützen – Suizidprävention stärken

Tagungsnr.
26160
Von: 23.09.2026 17:30
Bis: 23.09.2026 19:30
Haus der EKD

Mit dem Entwurf eines Suizidpräventionsgesetzes und der ausstehenden gesetzlichen Regelung des assistierten Suizids stehen zwei eigenständige, zugleich aufeinander bezogene Regelungsbereiche zur Diskussion. Das Fachgespräch untersucht ihre Schnittstellen sowie die daraus folgenden Anforderungen an rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen.

Inhalt

Die politische und rechtliche Debatte um den assistierten Suizid ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2020 von der Frage geprägt, wie das vom Gericht grundsätzlich festgestellte Recht auf selbstbestimmtes Sterben gesetzlich ausgestaltet werden kann, ohne Schutzbedarfe und Gefährdungslagen aus dem Blick zu verlieren. Mit dem Entwurf eines Suizidpräventionsgesetzes sollen Suizidprävention als eigenständige öffentliche Aufgabe strukturell gestärkt und bestehende Hilfs- und Präventionsangebote besser koordinieren werden.

Damit stellt sich die weiterführende Frage nach dem Verhältnis beider Gesetzgebungsvorhaben. Selbstbestimmung und Suizidprävention markieren dabei keine gegensätzlichen Prinzipien, sondern verweisen auf unterschiedliche Dimensionen staatlicher und gesellschaftlicher Verantwortung. Von zentraler Bedeutung ist dabei, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit selbstbestimmte Entscheidungen respektiert und zugleich Krisen, Abhängigkeiten und besondere Vulnerabilitäten angemessen berücksichtigt werden.

Der Entwurf des Suizidpräventionsgesetzes und die dazu vorliegenden fachlichen Stellungnahmen eröffnen die Möglichkeit, die vorgesehenen Präventionsstrukturen auf ihre Reichweite und ihre Schnittstellen zu einer künftigen Regelung des assistierten Suizids zu befragen. Dabei geht es um mögliche Anforderungen an die weitere gesetzgeberische Ausgestaltung des assistierten Suizids als auch um die Frage, ob und wie die präventiven Strukturen ergänzt oder weiterentwickelt werden müssen.

Besonders wichtig ist diese Debatte für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hospize und Beratungsstellen sind mit Sterbewünschen und suizidalen Krisen konfrontiert. Daraus ergeben sich Anforderungen an Beratung und Begleitung, Krisenintervention, Qualifizierung, interprofessionelle Kooperation; klare Verantwortlichkeiten sind ebenso nötig wie organisationsethische Orientierung.

Das parlamentarische Fachgespräch führt Perspektiven aus Politik, Wissenschaft und Praxis zusammen. Es soll dazu beitragen, die Wechselwirkungen beider Gesetzgebungsvorhaben frühzeitig zu reflektieren und rechtliche, institutionelle und professionelle Anforderungen an eine kohärente Ausgestaltung zu bestimmen.

Das Fachgespräch wird gemeinsam von der Bevollmächtigten des Rates der EKD und der Evangelischen Akademie zu Berlin veranstaltet.

Programm

17:00 Uhr Ankommen und Imbiss

17:30 Uhr Begrüßung und Einführung
Dr. Friederike Krippner

17:40 Uhr Das Suizidpräventionsgesetz – Ziele, Instrumente und Erwartungen an Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Dr. Georg Kippels, Parlamentarischer Staatssekretär, MdB, Bundesministerium für Gesundheit

17:55 Uhr Sterbewünsche in der Praxis – Erfahrungen aus Pflege und Palliativmedizin, Kommunikation und Begleitung schwerkranker Menschen
Christine Noack, Referentin für Ethik und Diakonie, Diakonisches Werk Schleswig-Holstein

18:10 Uhr Suizidprävention als Organisationsaufgabe – Perspektiven für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Christian Petzold, Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention

18:30 Uhr Gesetzliche Regelung des assistierten Suizids – Stand der parlamentarischen Beratungen, offene Fragen und gesetzgeberische Herausforderungen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdB

18:50 Uhr Gesetzgebung und Praxis im Dialog: Was braucht eine verantwortungsvolle Umsetzung?

Diskussion mit den Referierenden und den Teilnehmenden

19:20 Uhr Ausblick und Abschluss
Prälatin Dr. Anne Gidion

Moderation: Simone Ehm (Ev. Akademie zu Berlin), OKR Dr. Patrick Schnabel (Dienststelle der Bevollmächtigten des Rates der EKD)

19:30 Uhr Ende

Preise und Informationen

Es handelt sich um ein geschlossenes Fachgespräch, eine Teilnahme ist nur nach persönlicher Einladung möglich.

Ort und Anreise

Haus der EKD
Charlottenstraße 53/54
10117 Berlin

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Leitung

Krippner, Friederike 2020

Dr. Friederike Krippner

Akademiedirektorin

Telefon (030) 203 55 - 505

Simone Ehm

Studienleiterin Medizin- und Pflegeethik

Telefon (030) 203 55 - 502

Organisation

Melanie Baumert-Sarnow

Mitarbeiterin Veranstaltungen und Finanzen

Telefon (030) 203 55 - 404

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